Attendorn. Die Gebäude „Breite Techt 15“ und „Breite Techt 17/19“ sollen in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen werden. Es gibt aber auch Bedenken.
Es ist ein schmaler Grad zwischen dem Erhalt eines kulturellen Erbes auf der einen und den Sorgen eines Eigentümers auf der anderen Seite. Die beiden Wohn- und Wirtschaftshäuser „Breite Techt 15“ und „Breite Techt 17/19“ in der Nähe des Wassertors in Attendorn sind aufgrund ihrer Bauweise, ihres Alters, ihres Altstadtcharakters und nicht zuletzt aufgrund ihres Zeugniswertes für die Historie der alten Hansestadt in hohem Maße denkmalwürdig. Das sagt zumindest der Landschaftverband Westfalen-Lippe (LWL), der besagten Gebäuden aus Attendorn gerne den Denkmal-Stempel aufsetzen würde. Und grundsätzlich von der Stadt als Untere Denkmalbehörde und der Politik Rückendeckung erfährt.
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Wären da nicht die Anliegen der Eigentümer. „Für uns als SPD schlagen ein paar ungeklärte Fragen auf, wenn ich sehe, welche Nutzungseinschränkungen oder finanziellen Belastungen auf die Hausbesitzer zukommen können“, erklärt Jürgen Tischbiereck (SPD) und bezieht sich auf die Stellungnahme eines Eigentümers, der befürchtet, plötzlich mehr Pflichten nachkommen zu müssen und gleichzeitig kein Mitspracherecht mehr zu besitzen.
Unterstützung von der Stadt
„Die Einschränkungen bzw. Befürchtungen der Eigentümer sind nicht von der Hand zu weisen“, weiß auch Carolin Glasbrenner vom Amt für Planung und Bauen. Deswegen sei die Stadt darum bemüht, den betroffenen Eigentümern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Vor allem bei der Frage, welche Fördermöglichkeiten sich im Falle einer Unterdenkmalstellung bieten, um beispielsweise eine Tür zu ersetzen oder einen neuen Anstrich zu machen. Und welch steuerrechtlichen Erleichterungen tatsächlich auf die Eigentümer zukommen können, wenn ihre Häuser in der Denkmalliste stehen.
Einstimmiges Votum
Der Ausschuss für Bauen, Planen, Klima- und Umweltschutz schlägt dem Stadtrat, der nächste Woche tagt und die finale Entscheidung fällt, vor, beide Gebäude an der Breiten Techt als Baudenkmäler in die Denkmalliste der Hansestadt aufzunehmen. Im Übrigen stehen die Gebäude „Breite Techt 16“ und „Vergessene Straße 26“ direkt gegenüber bereits in besagter Liste.
Klar ist: Beide Häuser unweit des Südwalls haben eine bewegte Vergangenheit. Das Haus Nummer 15, so schreibt der LWL, sei beim Stadtbrand im Jahr 1783 zerstört und vom Eigentümer wieder aufgebaut worden – und zwar nach einer damals typischen Bauweise mit einer „Luke im Giebel, über die man per Handaufzug Heu oder Stroh aufziehen konnte. Dieses diente als Futter für das Milchvieh, das damals in den meisten Häusern mit untergebracht war.“
Unverzichtbare Bestandteile
Zum Haus nebenan schreibt der Landschaftverband, dass das Gebäude wohl vor dem Stadtbrand errichtet worden sei und „im Kern des Gebäudes (...) daher durchaus noch ältere Gebäudeteile erhalten sein“ könnten. Für beide Häuser gelte laut LWL, dass sie ein unverzichtbarer Bestandteil des ehemals ummauerten Stadtkerns gewesen seien und mit anderen historischen Profanbauten im Bereich um Kirche und historischem Rathaus wesentlich zum Charakter des Stadtkerns beitragen würden.
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Das sieht Birgit Haberhauer-Kuschel, CDU-Fraktionschefin und Ortsheimatpflegerin, ähnlich: „Es wäre das erste Mal seit 20 Jahren, das wir zwei Gebäude unter Schutz stellen. Zumal wir sonst immer darüber reden, Denkmäler aus unserer Liste wieder herauszunehmen. Der Charme der beiden Gebäude versteckt sich hinter den Fassaden.“ Auch die CDU-Chefin verwies im Ausschuss für Bauen, Planen, Klima- und Umweltschutz auf die „dringend erforderliche Beratung der Eigentümer“, damit am Ende beide Seiten, also Besitzer und Stadt, profitieren.
Im Übrigen ist die Stadt grundsätzlich dazu verpflichtet, auf Bestreben einer Behörde wie dem Landschaftsverband ein Denkmaleintragung vorzunehmen – auch wenn sich die Eigentümer querstellen. Denn tut sie das nicht, droht in letzter Instanz sogar ein Ministerentscheid, den so niemand will.