Finnentrop. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe schlägt vor, die ev. Kirche in die Denkmalliste der Gemeinde Finnentrop aufzunehmen. Das steckt dahinter:

Die evangelische Christuskirche oberhalb des Lenneparks soll, zunächst vorläufig, in die Denkmalliste der Gemeinde Finnentrop eingetragen werden. Dieses Vorgehen schlägt zumindest der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in einem Schreiben vor, das Ende Januar im Rathaus eingegangen ist. Denkmalwürdig sei laut LWL nicht nur das Kirchengebäude, sondern auch der Vorplatz.

„Die Kirche ist städtebaulich eindrucksvoll inszeniert“, erklärt Markus Fischer, Pressesprecher beim Landschaftsverband, auf die Frage, warum das Gotteshaus als Denkmal geeignet sei. Die Verwaltung befürwortet eine Eintragung ebenso. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Experten des Landschaftsverbandes allerdings noch keine abschließende Prüfung und Bewertung vornehmen, so dass die Kirche zunächst nur vorläufig Denkmalschutz erhalten soll.

Die Gründe

Der Verband mit Sitz in Münster hat in den vergangenen Jahren im Rahmen des Projektes „Erkennen und Bewahren“ alle Kirchen, die nach dem Ende des zweiten Weltkrieges entstanden sind und beispielsweise vom Abriss bedroht sind, erfasst und bewertet. Die Christuskirche wurde Anfang der 1960er Jahre erbaut und fällt somit in das Raster.

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Ziel des LWL war und ist es, die „zeugniswerten Sakralbauten (...) zu identifizieren und den dauerhaften Erhalt dieses bedeutenden kulturellen Erbes in Zusammenarbeit mit den Unteren Denkmalbehörden und den kirchlichen Partnern zu sichern“, heißt es in einer Sitzungsvorlage, über die am Dienstag die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.

Unterschutzstellungen binnen sechs Monaten

Die Verwaltung hält die vorläufige Unterschutzstellung denkmalrechtlich für begründet. Der Sachverhalt sei laut Angaben der Verwaltung der Kirchengemeinde bekannt und wurde zudem in einem Ortstermin erläutert.

Die Anordnung der vorläufigen Unterschutzstellung verliert ihre Wirksamkeit, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Finnentrop eingeleitet wird.

„Die Kirche ist bedeutend für Finnentrop, denn sie bezeugt das Wachsen und Gedeihen der Gemeinde und den Anteil der evangelischen Einwohnerschaft daran“, begründet der Landschaftsverband weiter. Das Gebäude sei durch seine Historie und die „gegenseitige Integrationsleistung von Vertriebenen und Einheimischen“ in der Nachkriegszeit besonders und denkmalwürdig.

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Matthias Willnat, Pressesprecher des evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg, zu dem die Kirchengemeinde aus Finnentrop gehört, weist im Gespräch mit dieser Redaktion jedoch darauf hin, dass auf die handelnden Akteure vor Ort viel Arbeit warte, falls die Kirche Denkmal wird: „Ein Denkmal geschütztes Gebäude ist in der Instandhaltung viel kostenintensiver und man muss auf viele Vorgaben achten. Das ist eine große Herausforderung für eine Kirchengemeinde.“ Und Wolfgang Dröpper, Vorsitzender des Presbyteriums des neu gegründeten Kirchenkreises Attendorn-Lennestadt (hier gehört Finnentrop zu) ergänzt: „Grundsätzlich ist es schön, wenn ein Gebäude wie die Kirche gewürdigt wird. Auf der anderen Seite kommen strengere Auflagen, wenn man irgendwann mal renoviert.“

Die Kirche

Bei der 1962 eingeweihten Christuskirche handelt es sich „um einen typischen, recht strengen Bau der 1960er Jahre“, schreibt der Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg auf seiner Internetseite.

Wer das Gotteshaus von außen betrachtet, erkennt auf den ersten Blick: Eine große Glasfensterfront und der schlanke, sehr hohe Glockenturm dominieren das Erscheinungsbild der Kirche, die in der Straße „Am Hömberg“ liegt.