Olpe. Vier Jahre lang wurde eine 25-Jährige in Olpe Opfer häuslicher Gewalt. Am 20. Juli 2020 eskalierte die Situation.
Vier Jahre erlebte eine 25-Jährige die Hölle. Immer wieder kam es in der Wohnung in Olpe zu gewalttätigen Übergriffen ihres heutigen Ex-Freundes. Am 20. Juli vergangenen Jahres eskalierte die Situation. Laut Anklage soll der 31-Jährige sie zu Boden geworfen, sich auf sie gesetzt, auf sie eingeprügelt und sie am Hals gewürgt haben. Schließlich soll er ein Schaukelpferd der kleinen Tochter nach ihr geworfen haben, das sie am Kopf traf. Bei einem Zoff ein paar Tage zuvor habe er der Frau eine Haarschneide-Schere zwischen Daumen und Zeigefinger gerammt.
Wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung war er am Montag im Olper Amtsgericht angeklagt. Zudem soll er beim Eintreffen der Polizei am 20. Juli 2020 zu ihr gesagt haben: „Deine Anzeige heute wird ein Nachspiel haben. Ich werde dich heute Nacht köpfen und das Haus anzünden.“ Weiterer Vorwurf: Als er erfuhr, dass die beste Freundin der 25-Jährigen empfohlen hatte, mit ihm Schluss zu machen, soll er diese am 21. Februar dieses Jahres aufgefordert haben, zu ihm zu kommen. Falls sie dies nicht mache, kenne er Leute, die sich an ihrem Kind vergehen würden.
Streit um Geld
Der Angeklagte räumte zwar ein, dass es häufig Streit gegeben habe, doch habe man sich gegenseitig geschlagen. Am 20. Juli 2020 sei es darum gegangen, dass sie Geld verloren habe: „Die 200 Euro waren das letzte Geld, das wir noch hatten. Wir konnten uns nichts mehr zu essen kaufen. Ich habe gemerkt, dass sie mich belügt wegen des Geldes.“ Das Schaukelpferd habe er nicht nach ihr geworfen, sie sei darüber gestolpert. Und an die Sache mit der Schere habe er keine Erinnerung.
Beide hätten in der Beziehung Marihuana geraucht und Alkohol getrunken, so der 15-fach vorbestrafte Angeklagte. Trotz der schweren häuslichen Gewalt kam die junge Frau nicht von dem Mann los. Einen Monat vor Ende des halbjährigen Kontaktverbotes ging sie wieder auf ihn zu. An den Wochenenden besuchte sie ihn mit der gemeinsamen Tochter. Seit drei Wochen ist der Kontakt aber endgültig abgebrochen.
Bei der Behandlung im Olper Krankenhaus hatte die 25-Jährige von jahrelanger häuslicher Gewalt berichtet. „Wenn es ihm nicht schmeckte, hat er den Teller hinter mir her geschmissen. Als die Kleine eineinhalb Jahre war, musste sie mit ansehen, wie er mich blutig geschlagen hat“, sagte die Frau im Gericht. Zur Frage, warum sie dann später trotzdem mit der Tochter wieder zu ihm gefahren sei, meinte die Frau: „Ich habe geglaubt, dass er sich geändert hat. Das war aber nicht so.“
100 Sozialstunden als Auflage
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sprach von „brutalstem Vorgehen“. Die Zeugin sei absolut glaubwürdig, habe keinerlei Belastungstendenzen gezeigt. Die Anklage habe sich vollständig bestätigt. Die Staatsanwältin forderte ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und als Auflage 100 Sozialstunden. Der Verteidiger plädierte für sechs Monate Bewährungsstrafe.
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Im Urteil folgte Richterin Nicole Höhmann der Staatsanwältin. Zugunsten des Angeklagten wertete sie, dass am 20. Juli ein Streit vorausgegangen sei: „Die Zeugin war auch wütend. Die Zeugin ist Ihnen aber in keinster Weise gewachsen. Sie sind ihr körperlich um einiges überlegen. Sie hat ohne Belastungstendenz ausgesagt, obwohl sie einiges durchmachen musste.“ Gegen den Angeklagten spreche sein fehlendes Unrechtsbewusstsein. Der Angeklagte habe jetzt aber eine Betreuerin und komme ins ambulante Wohnen, sah die Richterin eine gute Prognose für eine Bewährung: „Ich gehe davon aus, dass Sie es jetzt schaffen, straffrei zu leben.“