Attendorn. Die Stadt Attendorn wird zum 1. Juli ein Programm zur Förderung der E-Mobilität an den Start bringen. Sie übernimmt ein Viertel des Kaufpreises.

Die Innenstadt sowie die Dörfer vom Autoverkehr entlasten und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun: Diese Ziele verbergen sich hinter einem neuen Fördertopf, mit dem die Elektromobilität in der Hansestadt gefördert werden soll. Ab dem 1. Juli können Privatpersonen, aber auch Vereine, Genossenschaften oder Freiberufler einen städtischen Zuschuss beim Kauf eines Lasten-Fahrrads, Lasten-Pedelecs sowie beim Kauf von kleineren E-Leichtfahrzeugen beantragen. Diese eigenen sich dank ihrer Transportboxen für einen Einkauf oder für die Fahrt zur Arbeit und sind eine klimafreundliche Alternative zum Auto.

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Den Stein ins Rollen brachte die Attendorner SPD mit einem Antrag, den sie schon im vergangenen Jahr gestellt hat und der nun umgesetzt wird. Die Mitglieder des Ausschusses für Planen, Bauen und Klimaschutz haben, genauso wie zuvor der Arbeitskreis Radwege, zugestimmt. Nun muss „nur“ noch der Stadtrat abnicken.

Weniger Lärm, weniger CO2-Ausstoß

„Die Mobilität sowie der Individualverkehr für junge Menschen haben sich in den letzten Jahren enorm verändert“, schreiben die Sozialdemokraten in ihrem Antrag und führen beispielhaft auf, dass die geplante Anschaffung eines Zweitwagens durch Förderanreize bei der E-Mobilität verhindert werden könnte. „Dadurch“, so heißt es in dem Antrag, „würden sich sowohl die Parkplatzsituation in der Attendorner Innenstadt sowie den Wohngebieten entspannen als auch lokale Klimaziele durch die Senkung der CO2-Emmissionen und eine Verringerung von Feinstaub erreicht werden.“ Der Autolärm würde ebenso abnehmen.

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Der Zuschuss, so steht es in der Förderrichtlinie, wird als Anteilsfinanzierung gewährt und beträgt ein Viertel, maximal aber 1000 Euro des Kaufpreises. Das Geld aus dem Fördertopf gibt es auch nur für eine „zweckgebundene Nutzung- und Eigentumsdauer (...) von mindestens 36 Monaten“. Zudem muss der Antragssteller einen Nachweis über seinen Wohnsitz vorlegen und darf etwa das Lasten-Pedelec Dritten nicht überlassen. Weitere Voraussetzungen: Das Fahrrad oder Leichtfahrzeug darf nicht schneller als 25 km/h sein und das zulässige Zuladungsgewicht muss mindestens 40 kg (zuzüglich Fahrergewicht) betragen.

Es besteht kein Rechtsanspruch

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Interessierte einen Antrag auf Bezuschussung bei der Stadt einreicht und das Geld aus dem Fördertopf auch nur dann fließt, wenn der Kauf abgeschlossen ist. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach dem Kaufpreis. In dem städtischen Fördertopf sind dieses Jahr 10.000 Euro enthalten und damit ein Drittel der Summe, die die SPD seinerzeit gefordert hatte.

Rat muss zustimmen

Damit die Förderrichtlinie am 1. Juli in Betrieb gehen kann, muss der Attendorner Stadtrat diese am 30. Juni in seiner Sitzung noch offiziell verabschieden. Das gilt nach dem Votum des zuständigen Ausschusses jedoch als ausgemacht. Die Stadtratssitzung am 30. Juni beginnt um 17 Uhr in der Stadthalle

Damit kann SPD-Fraktionschef Uli Bock aber leben: „Unser Antrag ist nur ein Anfang, wir wollten dieses Thema jetzt mal aufmachen.“ Aufgrund des Verwaltungsaufwandes hat die Stadt die Möglichkeit von Leasing-Finanzierungen jedoch nicht vorgesehen. „Wir wollen die Richtlinie auch möglichst einfach und den Aufwand gering halten“, erklärte Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) auf eine entsprechende Nachfrage von CDU-Fraktionschefin Birgit Haberhauer-Kuschel. Wenn der Rat nun zustimmt, können Zuschuss-Anträge ab Anfang Juli bei der Stadt eingereicht werden.