Olpe/Siegen. Vier Angeklagte aus Olpe und Attendorn standen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. In Kreuztal gab es Zoff.
Meistens bleiben die traditionellen Reibereien zwischen Sauer- und Siegerländern im verbalen und humorigen Bereich. Nicht so in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 2018, als vier junge Herren aus Attendorn und Olpe nach Kreuztal fuhren, um dort „eine Auseinandersetzung unter Männern“ auszutragen. Der Anlass war eine Frau, aus heutiger Sicht völlig nichtig, wie die vier im Jugendschöffengericht versichern, wohin sie der Vorfall etwas mehr als drei Jahre später geführt hat. Zwei werden verurteilt, die anderen kommen mit einer Einstellung und Geldbuße davon. Die genauen Hintergründe werden gar nicht aufgeklärt. Die Anwälte sprechen von jugendtümlichem Verhalten, einer Auseinandersetzung „in Wildwest-Manier“, die keiner ihrer Schützlinge heute noch nachvollziehen könne.
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Fest steht nach der Verhandlung, die aus Platz- und Abstandsgründen aus dem Olper Amtsgericht in den Siegener Schwurgerichtssaal verlegt worden ist, dass ursprünglich nur einer der vier in die Sache verwickelt war. Der heute 22-jährige G. hatte sich mit einem der Kreuztaler über WhatsApp in die Haare bekommen, heftige gegenseitige Beleidigungen sollten bei einer persönlichen Begegnung in Eichen geklärt werden. Weil von Anfang an Befürchtungen bestanden, die Sache könnte eskalieren, bat G. drei gute Freunde, ihn zu begleiten. Nach einem ersten Treffen in Kreuztal soll die Bemerkung des Fahrers B. gefolgt sein, wenn nötig, fahre er die platt, erwähnt ein Vertreter der Jugendhilfe. Was allerdings die Verteidiger umgehend herunterspielen und betonen, niemand habe diesen Satz ernst genommen.
Geständnisse nach Verständigung
Was nun weiter geschehen ist, ergibt sich ausschließlich aus der Anklageschrift. Die Angeklagten lassen nach einem Verständigungsgespräch über ihre Anwälte Geständnisse ablegen, die nicht sonderlich ins Detail gehen. Die drei Geschädigten aus Kreuztal werden danach nicht mehr als Zeugen gehört. Sie treffen während des Rechtsgespräches ein, setzen sich zu dritt auf eine Bank im Gerichtsflur, deren mittlerer Platz eigentlich gesperrt ist und lassen in ihrem Austausch erkennen, dass sie nicht unbedingt das erste Mal in einem Gerichtsgebäude sind.
Jedenfalls ist der von G damals gesuchte Kontrahent tatsächlich auch nicht allein zum Treffpunkt gekommen. G. hatte an seine Freunde die Devise ausgegeben, „das ist meine Sache, solange niemand dazu kommt“. Einer der Freunde lässt erklären, alles sei ruhig geblieben, bis der Anhang der Gegenseite aus einem Gebüsch gekommen sei. Dann hätten auch sie auf der Seite des G eingegriffen. „Heute schämt er sich, es ist ihm peinlich“, fügt der Anwalt für D. (21) an, der vor allem hinterher im Auto geschockt gewesen sei. Weil dessen Fahrer einen Beteiligten der Kreuztaler absichtlich angefahren hatte, dann auch noch von einem Messer die Rede gewesen sei.
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Gemäß der Anklage fiel der erste Schlag durch G., irgendwann haben alle vier Angeklagte auf dessen Gegenspieler eingeschlagen und -getreten. Das geben sie auch alle zu. Die restlichen Anklagepunkte betreffen nur noch den Fahrer B., mit fast 23 inzwischen der Älteste des Quartetts und auch der Einzige, der einige Vorstrafen auf dem Konto hat. Er soll einem der Kontrahenten mit einem Messer zweimal in die Schulter gestochen und einen anderen mit seinem Auto gerammt haben. Der erste Vorwurf wird von Anwalt Martin Kretschmer zurückgewiesen. Sein Mandant habe mit dem Verletzten gar nichts zu tun gehabt, sich vorwiegend mit dem anderem geprügelt, den er dann allerdings bei der Flucht mit dem Auto angefahren und in einen Jägerzaun befördert habe. Ohne sich danach um den möglicherweise Verletzten zu kümmern.
Zuvor sei den Angeklagten bewusst geworden, deutlich in der Unterzahl zu sein, was sie bewogen hätte, ins Auto zu springen und sich aus dem Staub zu machen. Zwei Angriffe mit dem Fahrzeug, wie die Anklage ausführe, habe es ebenfalls nicht gegeben. Das alles wird von den Parteien relativ schnell akzeptiert. Es seien nie Atteste oder Nachweise über Behandlungen vorgelegt worden, lässt der Vorsitzende Richter Richard Sondermann bei dieser Gelegenheit noch erklärend wissen.
Rasche Urteile
Nach den Geständnissen ist der Weg zu einer Verständigung und raschen Urteilen frei. B. bekommt acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung, zunächst für die gemeinschaftliche schwere Körperverletzung, die er gemeinsam mit G. begangen hat. Das Anfahren des weiteren Geschädigten wird ebenfalls als gefährliche Körperverletzung gewertet und zudem noch eine Unfallflucht addiert. Er muss 1000 Euro an das Lennestädter Hospiz zahlen. Eine von Staatsanwalt Christopher Lenz beantragte sechsmonatige Führerscheinsperre wird nicht verhängt. Weil der junge Mann seine Fahrerlaubnis schon seit 2019 entbehrt und mit Blick auf dieses Urteil seither keinen Antrag auf eine neue gestellt hatte.
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G. wird erschwerend vorgehalten, durch sein Verhalten der Auslöser des Vorfalles gewesen zu sein. Da er aber nicht vorbestraft ist, halten Richter Sondermann und seine Schöffen einen Jugendarrest für ausreichend, den er in Form zweier Freizeitarreste abbüßen soll.
D. schließlich und der 20-jährige S. werden als Mitläufer eingestuft und gehen jeweils mit einer Einstellung nach Hause. Jeder muss außerdem 800 Euro bezahlen.
Aufgrund der Verständigung dürfen keine Rechtsmittelverzichte abgegeben werden. Es seihst allerdings so aus, als würden alle Entscheidungen rechtskräftig.