Olpe. Wegen abscheulichster kinder- und jugendpornografischer Videos und Bilder war ein Olper vor Gericht angeklagt. Ein Urteil gab es noch nicht.
Es war eine abscheuliche Anklage, die Staatsanwältin Maria Siebel am Freitag im Olper Amtsgericht verlas. Es ging um Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos. Die Details sind widerlich. Der Angeklagte soll im Dezember 2016 mit einem Mann aus Itzehoe vereinbart haben, über WhatsApp Dateien zu tauschen, so die Anklage. Auf den Videos sind unter anderem unter 14-jährige Mädchen zu sehen, die von erwachsenen Männern missbraucht werden. Vier solcher Videos soll der 25-Jährige verschickt und im Gegenzug sieben andere erhalten haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung am 6. Februar 2019 in Olpe stellten Ermittler auf seinem Handy weitere Videos sicher, zudem 94 Bilddateien auf seinem PC.
„Ich gestehe, dass ich was geschickt bekommen habe. Das wollte ich nicht. Ich weiß aber nicht, dass ich was verschickt habe“, sagte der Angeklagte. Richter Richard Sondermann wunderte sich über die „Amnesie“. Zur Frage, was er denn mit den Videos gemacht habe, meinte der 25-Jährige: „Nichts. Ich habe nichts mit Kinderpornografie zu tun an sich. Ich bin nicht pädophil.“ Dazu der Richter: „Das sehen wir hier. Es ist schon merkwürdig, solche Dateien zu haben.“ Und: „Der Ihnen die Ferkeldateien geschickt hat, der wollte doch sicher keine Landschaftsbilder aus Italien. Der hatte doch bestimmte Erwartungen.“ Wenn etwas gefunden worden sei, dann habe er dem anderen Mann vermutlich kinderpornografische Inhalte geschickt, räumte der Angeklagte dann ein.
Wohnung durchsucht
Bei der Durchsuchung des Hauses in Olpe habe der 25-Jährige zunächst die Wohnungstür nicht geöffnet, so eine Kriminalhauptkommissarin: „Als wir dann einen Schlüsseldienst verständigt haben, öffnete er.“ Die sichergestellten Dateien wurden von der IT-Abteilung in Olpe ausgewertet. Es könne aber nicht nachgewiesen werden, dass der 25-Jährige Kinder- und Jugendpornografie auch verbreitet habe, sagte der zuständige Beamte der Kripo.
Der Besitz sei erwiesen, so Sondermann: „Der weitaus schwerwiegender Vorwurf ist aber die Verbreitung. Das sehe ich momentan nicht als erwiesen an.“ Der Richter setzte die Hauptverhandlung deshalb aus. Es wird jetzt einen neuen Termin geben. Dann soll der Mitarbeiter der Kripo Itzehoe im Olper Gericht berichten, der sich mit der Auswertung der bei dem anderen Mann sichergestellten Dateien befasst hat. Sollte sich dann herausstellen, dass der Olper dem Mann in Norddeutschland kinder- und jugendpornografische Dateien geschickt hat, droht ihm eine empfindliche Strafe: Für die Verbreitung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor.