Lennestadt. Ein 49-Jähriger war wegen Besitzes und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Er lieferte eine merkwürdige Erklärung ab.
Über Facebook hatte ein 49-Jähriger am 27. Juni 2018 ein Video weitergeleitet, das einen Mann beim Geschlechtsverkehr mit einem Kind zeigt. Bei der Wohnungsdurchsuchung am 31. Mai 2019 in Lennestadt fand die Polizei auf seinem Rechner insgesamt 163 abscheuliche Bilder mit Kinder- und Jugendpornografie. Sogar Kinder unter fünf Jahren waren dort zu sehen. Lennestadts Amtsrichter Edgar Tiggemann verurteilte den Angeklagten am Donnerstag zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung. Zudem muss er 1800 Euro Geldbuße ans Kinderhospiz „Balthasar“ in Olpe zahlen.
„Tut mir leid. Ich bin nicht pädophil“, sagte der Angeklagte. Er habe selber zwei Mädchen: „Eine Tochter war fünf Jahre alt, als ich nach Deutschland gekommen bin.“ Er habe sich das Video nicht besorgt, sondern es weitergeleitet: „Ich wollte damit zeigen: Leute, guckt, wie kaputt diese Welt ist. Wie ein erwachsener Mann das mit einem kleinen Mädchen macht, das darf nicht sein.“ Es tue ihm weh, wenn er den Film sehe: „Ich bin sehr traurig. Ich habe die letzte Nacht nicht geschlafen. Ich bin das erste Mal vor Gericht.“
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Da redete Richter Tiggemann Klartext: „Sie heulen hier die ganze Zeit herum. Was glauben Sie, wie es den Kindern geht? Ich habe den Eindruck, Sie tun sich mehr selber leid, als dass Ihnen die Kinder leid tun.“ Die bei ihm in der Wohnung auf seinem PC gefundenen Bilder hätten ihm Freunde oder irgendwelche Leute geschickt. Er habe sie nicht angeschaut. „Man kriegt nicht ohne Weiteres einen solchen Film und solche Bilder auf den Computer. Das können Sie mir nicht erzählen. Sie müssen das doch suchen oder sich in gewissen Kreisen bewegen. Die Bilder kriegt man nicht per Zufall“, meinte der Richter.
Zum Verhalten des Mannes auf dem Video betonte der Angeklagte: „Dieser Mann muss ins Gefängnis. Das ist nicht normal.“ Dazu Richter Tiggemann: „Da sind wir uns wenigstens einig.“
Nicht vorbestraft
Zehn Monate zur Bewährung und 1800 Euro Geldbuße hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den bislang nicht vorbestraften 49-Jährigen gefordert. „Ihre Einlassung, dass Sie das Video nur weitergeleitet haben, um anderen zu zeigen, wie schlecht die Welt ist, nehme ich Ihnen nicht ab“, sagte Richter Tiggemann. Und: „Sie sind in Kreisen unterwegs gewesen, wo solche Bilder herumgeschickt werden. Wir reden nicht darüber, dass Ihnen mal ein Bild geschickt worden ist.“
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Abschließend meinte Tiggemann zum Angeklagten: „Ich hoffe, dass Ihnen das Verfahren deutlich gemacht hat, dass Sie nie wieder vor Gericht erscheinen.“ Der 49-Jährige akzeptierte das Urteil, so dass es rechtskräftig ist.