Kirchhundem. Kirchhundem will mit dem erwarteten Mindestabstand von 1000 Metern in die Windkraftplanung einsteigen.

„Die meisten von Ihnen kenne ich noch aus der vorletzten Ratsperiode“, sagte Alexander von Frantzius zu Beginn seines Vortrags. Und: „Geändert hat sich seitdem nicht viel“, so der Baurechtsexperte, der die Gemeinde seit vielen Jahren in Sachen Windkraftplanung berät. Zwei Sätze, die das Dilemma beschreiben. Immer noch gibt es keine gesetzeskonformen Vorgaben für eine verbindliche Planung, andererseits wächst der Druck auf die Kommunen, Raum für Windkraft bereitzustellen.

Hoffnung durch Gesetzentwurf

Die Gemeinde hatte von Frantzius eingeladen, um im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen die aktuellen Perspektiven aufzuzeigen. Immerhin gibt es einen Hoffnungsschimmer. Seit dem 23. Dezember liegt der Entwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch auf dem Tisch. Darin wird der Mindestabstand zwischen Wohnbereichen (mindestens 10 Wohneinheiten) und Windenergieanlagen auf 1000 Meter festgelegt. „Nur ein Entwurf, noch kein Gesetz“, bremste von Frantzius zu kühne Erwartungen. Aber nach seiner Einschätzung sprechen im Moment mehr Argumente für den Gesetzentwurf als dagegen.

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Dünnes Eis

„Wir bauen jetzt darauf auf, dass die 1000-Meter-Regelung kommt“. Bis dahin bewege man sich rechtlich auf dünnem Eis, aber wenn wir weiter warten, könnten die Unternehmen klagen, weil sich nichts tut“, so der Aachener. Schon deshalb sei es richtig, jetzt in die Bauleitplanung einzusteigen. Deshalb hatte die Gemeinde Ende letzten Jahres die Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie beschlossen, in dem neue Windvorrangzonen ausgewiesen und die Planungsleitplanken für die Windbauer festgelegt werden sollen. Bürgermeister Björn Jarosz bekräftigte das Vorgehen: „Es ist richtig, den Mut aufzubringen und Planung zu betreiben, auch ohne Gesetz.“

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Kuschelkurs ist vorbei

Der Druck sei da, Kirchhundem habe nun mal das größte, dünn besiedelte Gebiet, das mache die Gemeinde für Planer und Investoren interessant. „Es gibt viele Investoren und die sind nicht mehr alle auf Kuschelkurs unterwegs“, so der Bürgermeister.

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Das weitere Prozedere auf der Suche bzw. Eingrenzung nach geeigneten Windkraftfläche ist bekannt . Zunächst werden sogenannte harte Tabuflächen, die für Windenergie auf Dauer ungeeignet sind, extrahiert. Im nächsten Schritt werden die Flächen, die aus forstlichen und Naturschutzgründen nicht in Frage gekommen, ermittelt. Über die verbleibenden Flächen beginnt die politische Diskussion, wo Windkraft möglich sein soll. Anschließend kann die konkrete Bauleitplanung beginnen.

Keine Prognose

Eine Prognose, wann das novellierte Gesetz mit der eventuellen 1000-Meter-Abstand-Regelung Rechtskraft bekommen könnte, wollte der Gast nicht abgeben. Das sei ein Blick in die Glaskugel. Der Gemeinde empfahl er, auch auf Rat der Anwälte, bei der Windkraftplanung selbstbewusster zu agieren. „Vielleicht war es ein Fehler, sich in Arnsberg zu oft beraten zu lassen“, so von Frantzius mit Seitenhieb auf die Bezirksregierung.