Lennestadt. Ein 55-Jähriger entblößte sich vor Frauen in Meggen und stellte ihnen obszöne Fragen. Der Richter verurteilte ihn zu sechs Monaten auf Bewährung.
Im Frühjahr 2019 hatte ein Exhibitionist in Meggen Frauen an der Franziskus-Grundschule und in der Nachbarschaft in Angst und Schrecken versetzt. Lennestadt Amtsrichter Stephan Schmelzer verurteilte den 55-jährigen Altenhundemer am Dienstag zu sechs Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung. Er bekommt einen Bewährungshelfer und muss sich einmal im Monat beim Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Lennestadt melden.
Zwei der fünf Anklagen – die Taten beging der Mann immer nach dem gleichen Muster – stellte der Richter ein, weil sie bezüglich der Höhe der Strafe nicht weiter ins Gewicht gefallen wären. Bei allen Taten hatte der 55-Jährige die Frauen gefragt, ob sie ihm helfen könnten, den Samen aus seinem Geschlechtsteil zu bekommen. Schließlich sei das nicht gut, wenn dieser solange da drin bleibe. Dabei fasste er sich in den Schritt.
Am 20. März belästigte er eine Schülerin. „Er fragte, ob ich mal sehen wolle und zog die Hose herunter. Ich fand das ziemlich eklig“, sagte die 14-Jährige. Mit heruntergelassener Hose und erigiertem Glied sei er am 26. April Auf’m Ohl aus der Hecke herausgesprungen, berichtete eine 18-Jährige: „Ich war erschrocken. Er stellte mir perverse Fragen. Ich war sprachlos.“ Zwei Tage später wurde die junge Frau erneut Opfer des Mannes. Mit offener Hose habe er auf dem Fahrrad gesessen und gefragt, ob sie Geschlechtsverkehr mit ihm haben wolle. Verurteilt wurde der Rentner auch wegen Hausfriedensbruchs: Obwohl er Hausverbot hatte, erschien er am 3. März dieses Jahres auf der Toilette der Franziskus-Schule. „Er kam immer auf den Schulhof und beobachtete uns“, sagte die Rektorin.
Erste Verhandlung am 21 April
Bereits am 21. April hatte der Exhibitionist auf der Anklagebank im Lennestädter Gericht gesessen . Richter und Staatsanwalt wollten wegen des verwirrten Zustandes des Mannes aber prüfen lassen, ob für den Gutachter nicht sogar Schuldunfähigkeit in Betracht kommt.
Wie schon in seinem ersten schriftlichen Gutachten sah Dr. Bernd Roggenwallner dies jedoch nicht. Der Nervenarzt aus Dortmund erkannte nur auf verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte habe zwar eine intellektuelle Minderbegabung, könne aber das Unrecht seines Tuns durchaus einsehen. „Er hat gesagt, es errege ihn, sich auszuziehen und Frauen zu zeigen. Geschlechtsverkehr habe er noch nie gehabt. Er schaue zuhause Pornofilme und befriedige sich selbst“, sagte Roggenwallner. Die rote Linie, Frauen auch anzufassen, würde er aber nicht überschreiten, so die Einschätzung des Gutachters. Zu den Vorwürfen sagte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte vor Gericht nichts.
Sechs Monate Bewährungsstrafe forderte Amtsanwältin Müller-Lück. Eine Geldstrafe reiche nicht mehr aus. Verteidiger Klaus Söbke plädierte für vier Monate. Stephan Schmelzer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zum Abschluss meinte der Richter zum Angeklagten: „Sie sind hier nicht freigesprochen worden. Sie haben Unrecht begangen. Sie stehen unter Beobachtung. Passiert noch mal etwas, dann gehen Sie in den Knast.“