Lennestadt. Ein 54-Jähriger aus Lennestadt ist angeklagt, weil er mehrere Frauen sexuell belästigt und vor ihnen seine Hose runtergelassen haben soll.

Fünf Frauen soll ein Rentner im Frühjahr 2019 in Meggen belästigt haben. Dafür saß der 54-Jährige am Dienstag auf der Anklagebank im Amtsgericht Lennestadt.

Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum verlas in der Anklageschrift die Taten, die sich immer nach dem gleichen Muster abspielten. Den Auftakt machte der Altenhundemer am 20. März vergangenen Jahres. Um 11.15 Uhr fragte er eine Frau vor der Franziskus-Schule, ob sie ihm helfen könne, den Samen aus seinem Geschlechtsteil zu bekommen. Dabei fasste er sich in den Schritt. Schließlich sei es nicht gut, wenn dieser solange da drin bleibe.

Am gleichen Tag um 12 Uhr tauchte der Angeklagte erneut vor der Schule auf und sprach eine andere Frau an. „Er fragte: Können Sie mir sagen, wie ich den Samen da rausbekomme. Sie sind doch eine Frau und müssen das wissen“, so der Staatsanwalt in der Anklage. Am selben Tag trat er um 18 Uhr nochmals in Erscheinung. In einer Wohngegend fragte er eine Frau wiederum, „wie er den Samen da raus bekomme“. Die Frau antwortete ihm laut Anklage: „Das weiß ich leider nicht.“

Keine geordnete Kommunikation möglich

Der vierte Fall ereignete sich am 26. April. „Auf der Straße rief er mit geöffneter Hose zu der Zeugin: Komm mal her. Dann fasste er sich in den Schritt mit seinem erigierten Glied und fragte, wie er den Samen herausbekomme“, so Staatsanwalt Scharfenbaum. Zwei Tage später sei der Angeklagte dann „mit geöffneter Hose und nach oben erigiertem Glied“ mit dem Fahrrad gefahren. Es folgte seine Standardfrage und schließlich bot er der Frau auch noch Geschlechtsverkehr an.

„Ist es so, dass Sie, wenn Sie Frauen sehen, immer fragen, wie Sie den Samen rauskriegen?“, fragte Verteidiger Klaus Söbke seinen Mandanten und meinte: „Er hat es mir gegenüber eingeräumt, soweit das mit seinem Intellekt möglich ist.“ Richter Stephan Schmelzer war skeptisch: „Ich habe Zweifel, ob wir das als Geständnis werten können.“ Der Betreuer des Angeklagten merkte an, dass keine geordnete Kommunikation mit ihm möglich sei: „Die Langeweile treibt ihn um.“

Gutachter soll zu Schuldfähigkeit aussagen

„Ohne Gutachter können wir hier keine vernünftige Lösung finden“, betonte Richter Schmelzer. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Bernd Roggenwallner war im schriftlichen Gutachten zu verminderter Schuldfähigkeit gekommen. Wie sich der Angeklagte im Gerichtssaal präsentierte, kommt aber auch eine komplette Schuldunfähigkeit in Betracht. Deshalb gibt es jetzt einen neuen Verhandlungstermin mit Gutachter Roggenwallner. Die geladenen Zeuginnen wurden entlassen und müssen in ein paar Wochen erneut erscheinen.

Zum Schluss richtete Richter Schmelzer noch mahnende Worte an den 54-Jährigen: „Wenn Sie sich nicht benehmen, wird die Strafe umso schlimmer.“ Und Staatsanwalt Scharfenbaum brachte es in Richtung des Angeklagten kurz und knapp auf den Punkt: „Hose oben lassen!“