Schönholthausen. Für Marco Rinscheid und die Gemeinde Finnentrop ist klar: es braucht in dem Finnentroper Dorf ein neues Baugebiet. Warum es so kompliziert ist:

Der Druck auf dem „Bauflächen-Kessel“ wird immer stärker. Nicht nur, aber auch in der Gemeinde Finnentrop. Denn verfügbare Bauplätze, beispielsweise für junge Familien, die gerne in der Heimat bleiben möchten, sind bekanntlich auch im Kreis Olpe Mangelware. Das kleine Dorf Schönholthausen ist ein gutes Beispiel. Laut Angaben der Gemeindeverwaltung liegen derzeit elf Grundstücks-Anfragen aus dem 700-Seelen-Örtchen im Frettertal im Rathaus vor. Dem steht allerdings nur noch ein verfügbares Grundstück, das sich im Gemeindebesitz befindet, entgegen. Deshalb steht für Marco Rinscheid, Anwohner und CDU-Ratsmitglied, außer Frage: „Wir brauchen ein neues Baugebiet.“ Seit Jahren schon laufen zwischen dem Politiker und der Gemeinde entsprechende Gespräche.

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Die erfreuliche Nachricht: Die Erfolgschancen stehen gar nicht so schlecht. Es gibt nämlich einen privaten Eigentümer in Schönholthausen, der laut Rinscheid bereit ist, der Gemeinde Grundstücksflächen zu verkaufen. „Mit dem Eigentümer einer für uns interessanten Fläche zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes sollen in Kürze die Gespräche aufgenommen werden“, bestätigt auch Oliver Scheermann aus dem Bauamt entsprechende Annäherungen. Gemeinde, Anwohner und Eigentümer ziehen offensichtlich an einem Strang.

An kein Verhältnis gebunden

Das Zünglein an der Waage spielt jedoch die Bezirksregierung in Arnsberg. Oder besser gesagt: der Landesentwicklungsplan (LEP). Will eine Gemeinde wie Finnentrop nämlich neue Wohnbauflächen ausweisen, muss sie bereits ausgewiesene und noch nicht bebaute Wohnbauflächen, gegebenenfalls auch aus anderen Ortschaften, aus dem Flächennutzungsplan wieder herausnehmen. Scheermann: „Die Politik muss in solchen Fällen über die Herausnahme der entsprechenden Flächen entscheiden.“ Keine Frage: Diese Entscheidung ist keine leichte.

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Stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Warum braucht es diese Ausgleichsflächen? Die Antwort liefert Anna Carla Springob, Pressesprecherin der Bezirksregierung aus Arnsberg: „Der Landesentwicklungsplan in NRW gibt vor, dass Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht zu erfolgen hat. Die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Finnentrop vorhandenen Wohnbauflächenreserven übersteigen den von der Regionalplanungsbehörde abgeschätzten Bedarf der Kommune.“

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Deshalb gelte grundsätzlich, dass bei der Entwicklung von Wohnbauflächen eine Rücknahme nicht mehr erforderlicher Flächen an anderer Stelle gewährleistet werden müssen. Diese Rücknahme, so Springob, sei allerdings nicht an ein bestimmtes Verhältnis gebunden.

Und in Schönholthausen, merkt die Sprecherin an, würden noch Reserveflächen sowie Baulücken existieren, die noch nicht in Anspruch genommen wurden.

Kein Verständnis für die Regelung

Marco Rinscheid hat für diese Regelung wenig Verständnis. Eben vor dem Hintergrund, dass gerade auf Lande vielerorts Wohnbauflächen fehlen. „Wenn wir bei uns in der Gemeinde ohne Ende Leerstände hätten, dann wäre das ja noch nachvollziehbar. Aber so ist es nicht.“ Ganz unabhängig von dieser Regelung will Marco Rinscheid im Sinne der Anwohner von Schönholthausen nur eines: Dass möglichst bald neue Bauplätze entstehen.