Finnentrop/Serkenrode. Navigationssystem würde Bau von Windrädern nicht im Wege stehen. Dennoch hat die Stadtwerke Aachen AG ihren Antrag zunächst auf ruhend gestellt.
Die Stadtwerke Aachen (Stawag) sind in ihrem Vorhaben, sieben Windkraftanlagen bei Serkenrode zu errichten, einen Schritt vorangekommen. Eva Wußing, Pressesprecherin des Aachener Energieversorgers, bestätigte auf Nachfrage dieser Redaktion, dass eine Bauvoranfrage, die sich zunächst ausschließlich auf die Klärung der luftverkehrsrechtlichen und militärischen Belange beschränkt hatte, positiv beantwortet wurde. „Für diesen Aspekt haben wir inzwischen grünes Licht bekommen“, betonte die Sprecherin.
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Die deutsche Flugsicherung (DFS), die vom Kreis Olpe als zuständige Immissionsschutzbehörde an dem Verfahren beteiligt wurde, habe keine Bedenken geäußert. Zum Hintergrund: Nur wenige Kilometer von Serkenrode entfernt steht das Drehfunkfeuer Germinghausen, ein Navigationssystem der Deutschen Flugsicherung, das das Bauvorhaben eines oder mehrerer Anlagen verhindern kann. Rund um solche Navigationsanlagen besteht nämlich vom Grundsatz her ein Schutzbereich von 15 Kilometern.
Kein grundsätzliches Verbot
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„Wir müssen sicherstellen, dass die ausgestrahlten Signale nicht verfälscht in den Cockpits der Flugzeuge ankommen. In Sicherheitsfragen können und werden wir keine Kompromisse eingehen“, erklärte Michael Fuhrmann, Pressesprecher der DFS, bereits vor einigen Monaten im Gespräch mit dieser Redaktion. Ein grundsätzliches Verbot zum Bau von Windrädern in diesen Anlagenschutzbereichen bestehe aber nicht, vielmehr finde bei jedem Windrad-Antrag eine Einzelfall-Prüfung statt, so Fuhrmann. Im Fall des Stawag-Vorhabens haben die geplanten Windräder diesen Prüfungen standgehalten.
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Und dennoch ruht das Verfahren im Moment, was wiederum mit der komplizierten rechtlichen Gemengelage zusammenhängt. Die Stadtwerke Aachen AG, erklärt Kreisdirektor Theo Melcher, hätten aktuell gar kein Interesse daran, einen Bescheid vom Kreis Olpe zu bekommen – dieser würde nämlich negativ ausfallen. Das wiederum liegt daran, dass der Kreis als Genehmigungsbehörde unter anderem auch prüfen muss, ob überhaupt Bauplanungsrecht besteht und die anvisierten Windkraft-Standorte in den Vorrangszonen des Finnentroper Flächennutzungsplans liegen.
Von Entwicklung Kenntnis genommen
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Genau das ist aktuell aber nicht der Fall. Der Flächennutzungsplan wird jedoch nun überarbeitet mit dem Ziel, besagte Fläche bei Serkenrode als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ darzustellen. Solange wollen die Projektierer warten und haben ihren Antrag zurzeit auf „ruhend“ gestellt. „Die Stawag weiß, dass sie eine große Hürde genommen hat. Die Hürde des Bauplanungsrechts hat sie aber noch nicht übersprungen“, so Melcher. Die Interessensgemeinschaft Frettertal, die sich gegen die Errichtung der Windkraftanlagen zur Wehr setzt, habe laut Björn Kathol von dieser Entwicklung bereits Kenntnis genommen, viel machen könne sie derzeit aber nicht. „Was die Entscheidung der Flugsicherung angeht, haben wir keine Hebel, an denen wir ansetzen können. Das müssen wir erstmal so hinnehmen.“