Kirchhundem/Olpe. . Um Einfuhr von Marihuana aus Holland nach Kirchhundem ging es in einem Prozess vor dem Olper Schöffengericht. Der Angeklagte fuhr dreimal im Zug.
- 32-Jähriger zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und 2000 Euro Geldbuße verurteilt
- Geständnis erst widerrufen und nach einer Unterbrechung wieder bestätigt
- Angeklagter betreibt mit dem Marihuana auch einen gewinnbringenden Handel
Es war ein ganz schmaler Grat zwischen Gefängnis oder Bewährungsstrafe, auf dem der Angeklagte wandelte. Dabei hätte er sich durch sein Geständnis bei der Polizei und den Widerruf vor Gericht um ein Haar hinter schwedische Gardinen bugsiert. Am Ende verhängte das Olper Schöffengericht zwei Jahre - die höchste noch zur Bewährung aussetzbare Strafe - und 2000 Euro Geldbuße. Dreimal war der 32-Jährige im Sommer 2015 mit dem Zug von Kirchhundem nach Venlo gefahren und hatte dort jeweils ein halbes Kilo Cannabis für sechs Euro das Gramm gekauft. Den Stoff verkaufte er gewinnbringend für zehn Euro pro Gramm weiter.
Großplantage im Haus Marmecke
„Nein. Ich bin nicht nach Holland gefahren“, sagte der Angeklagte zur Überraschung des Gerichtes. Er habe das nur gesagt, um nicht in Haft zu kommen. Auch Verteidiger Thomas Trapp behauptete, der Vorwurf der Einfuhr stimme nicht.
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Ins Visier der Ermittler war der 32-Jährige geraten, weil im Haus Marmecke in Kirchhundem in einer Cannabis-Großplantage eine Quittung über die Aufladung seines Prepaid-Handys gefunden worden war. Eine Verbindung zur Plantage konnten ihm die Ermittler nicht nachweisen, obwohl sie bei der Durchsuchung seiner Wohnung ähnliches Equipment fanden. Auch stießen sie bei ihm auf sogenannte leere große Holland-Packs, für den Drogentransport.
„Er hat das von sich aus gesagt“, so der Polizeibeamte. Richter Richard Sondermann zeigte dem Angeklagten seine Lage auf, in die er sich durch den Widerruf seines Geständnisses hineinmanövriert hatte. Der Regelfall der Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge sieht zwei Jahre Mindeststrafe vor. Bei drei Fällen und dem Handeltreiben käme es zu einer Strafe ohne Bewährung. Angeklagt sei nur ein minderschwerer Fall. Nach der zehnminütigen Unterbrechung machte der Angeklagte eine Rolle rückwärts: „Ja. Ich räume das hier ein, wie in der Anklage.“
2000 Euro Geldbuße als Auflage
„Vor der Unterbrechung hätte ich noch gesagt, das ist kein minderschwerer Fall. Er hat das in völlig unglaubwürdiger Weise bestritten“, brachte es Staatsanwältin Barbara Vogelsang auf den Punkt. Sie forderte zwei Jahre zur Bewährung und 3000 Euro Geldbuße. Der Angeklagte habe seit dem 17. Lebensjahr konsumiert, leide unter Panikattacken und einer schweren ADHS-Störung, so Verteidiger Trapp, der eineinhalb Jahre forderte: „Er hat alle getan, um sein Leben in den Griff zu bekommen.“ Das Gericht erkannte auf einen minderschweren Fall. Gründe: Der nicht vorbestrafte Angeklagte war in einer besonderen psychischen Situation, die Taten sind zwei Jahre her und er lebt jetzt drogenfrei und ist in ärztlicher Behandlung.