Hagen. . Mit der bei ihm gefundenen Menge an Drogen hätte er die ganze Stadt versorgen können. Das Urteil fällt vergleichsweise milde aus.

  • 1,5 Kilo Cannabis, 660 Gramm Amphetamine und 121 Gramm Kokain entdeckten die Ermittler auf dem Dachboden
  • Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung – sowie 1500 Euro Geldbuße an die Drogenberatung lautete das milde Urteil
  • Doch der Rauschgiftdealer hatte auch mit den Ermittlern kooperiert – und fünf seiner Drogenkunden namentlich benannt

Sein Rauschgift-Bunker war gut gefüllt: „Damit hätte er ganz Hagen bedienen können“, befand der Staatsanwalt. 1,5 Kilo Cannabis, 660 Gramm Amphetamine und 121 Gramm Kokain entdeckten die Ermittler versteckt auf dem Dachboden und in der Küche einer Eigentumswohnung in Haspe.

Das war im Juni 2016. Gestern stand der 29-jährige Dealer vor dem Landgericht und kam noch einmal sehr glimpflich davon: Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung – sowie 1500 Euro Geldbuße an die Drogenberatung lautete das milde Urteil für das „bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Verteidiger Dr. Frank Nobis (Iserlohn) lächelte, der Verurteilte sagte „vielen Dank“.

Richterin Dr. Bettina Wendlandt
Richterin Dr. Bettina Wendlandt © Helmut Ullrich

Da beide Schöffen nicht erschienen, verzögerte sich der Prozessbeginn um zwei Stunden. Die Zwischenzeit nutzten Staatsanwalt, Verteidiger und Richterinnen für ein Verständigungsgespräch. Vorab war man sich einig, dass die ersten neun Anklagepunkte eingestellt werden könnten: Mehrere Amphetaminverkäufe (160 Gramm) und Haschisch- und Marihuanaverkäufe (375 Gramm) verschwanden aus der Liste der Vorwürfe.

Übrig blieben immer noch die sichergestellten 2,3 Kilo Rauschgift und das Problem, dass neben der Eingangstür ein Teleskopschlagstock lag, sowie auf der Fensterbank im Wohnzimmer eine Dose mit einsatzbereitem Pfefferspray stand.

Angeklagter legt Geständnis ab

Doch der Rauschgiftdealer hatte auch mit den Ermittlern kooperiert – und fünf seiner Drogenkunden namentlich benannt. Einigkeit herrschte bereits vorab darüber, dass hier wohl „ein minder schwerer Fall naheliege“, der einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und neun Monaten Mindeststrafe bis zu zwei Jahren Höchststrafe eröffne, natürlich zur Bewährung ausgesetzt.

Alle drei Arbeitgeber seien pleite gegangen

Als um 11 Uhr das Verfahren beginnt, legt Verteidiger Dr. Nobis für seinen Mandanten das Kurzgeständnis ab: „Die Vorwürfe stimmen“, „die Drogen hat er teilweise zur Aufbewahrung, teilweise zum Verkauf vorrätig gehalten“ und „von mehreren Personen, einer Gruppierung, zu der er nichts sagen kann oder will, erhalten“.

Er sei bei Pflegeeltern aufgewachsen, hätte Maurer gelernt, wäre erst durch die Gesellenprüfung gefallen, doch beim zweiten Anlauf als „jahrgangsbester Azubi in NRW“ ausgezeichnet worden. Dann habe er die Eigentumswohnung erworben – und weil alle drei Hagener Baufirmen, in denen er arbeitete, Pleite gingen, blieben zur Schuldenfinanzierung nur die Drogengeschäfte.

Ursprünglich fünf Verhandlungstage angesetzt

Für das Verfahren waren ursprünglich fünf Verhandlungstage vorgesehen – doch bereits nach einer Stunde und 45 Minuten kann die Kammer ihr Urteil verkünden. „Ihr Verhalten soll hier nicht verharmlost werden“, redet Vorsitzende Richterin Dr. Bettina Wendlandt auf den Dealer ein. Immerhin ginge es um weit mehr als 10 000 Konsumeinheiten. „Aber ganz Hagen kann man damit nicht versorgen“, schallt es in Richtung Staatsanwalt. „So klein ist diese Stadt wirklich nicht.“