Finnentrop/Siegen. . Vier Tage verhandelt das Siegener Schwurgericht gegen einen 44-jährigen Mann aus Finnentrop. Er soll Ende 2016 einen 36-Jährigen ermordet haben.
- Nach Zechgelage floss Blut in der Wohnung im Haus in der Theodor-Fontane-Straße
- 36-jähriges Opfer erlitt Zungenbeinbruch und eine Kehlkopfzertrümmerung
- Zwei Sachverständige sind zum Prozess vor dem Landgericht geladen
Die Anklage lautet auf Mord. Das bestätigte auf Anfrage Sabine Metz-Horst, stellvertretende Pressesprecherin beim Landgericht Siegen. Vier Tage dauert ab Dienstag, 19. September, der Prozess vor dem Siegener Schwurgericht gegen den 44-jährigen Finnentroper, der in der Nacht auf den 30. Dezember 2016 bei einem Streit nach einem Zechgelage einen 36-Jährigen getötet haben soll . Mordmerkmal ist laut Anklage die Verdeckung einer anderen Straftat. Die Verdeckungsabsicht ist ein Fall eines niedrigen Beweggrundes. Der Täter nimmt die Tötung eines Menschen in Kauf, um eine Straftat zu verdecken.
Zechgelage in der Mordnacht
Rückblende: Nach den Ermittlungen hatten sich Angeklagter und Opfer erst gerade kennengelernt am 29. Dezember 2016, dem Tag vor der Mordnacht. Man beschloss, in der Wohnung des 44-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus in der Theodor-Fontane-Straße gemeinsam zu trinken.
Doch im Laufe des Abends kam es zum Streit, der dann eskalierte. Nach unseren Informationen, hatte sich der 36-Jährige als homosexuell zu erkennen gegeben. Der 44-Jährige wies ihn zurück und soll ihn dann übelst attackiert haben. Es soll zu massivsten Körperverletzungen gekommen sein. Wie die Obduktion ergab, hat das Opfer einen Zungenbeinbruch und eine Kehlkopfzertrümmerung erlitten. Die Anklage geht davon aus, dass der 44-Jährige den 36-Jährigen schließlich ermordet hat, um diese Körperverletzungen zu verdecken.
Im Haus hatten Nachbarn in der Mordnacht gegen 1.30 Uhr laute Geräusche gehört, als ob jemand die Treppe heruntergefallen sei. Dabei muss es sich um den Abtransport des Opfers gehandelt haben, das der Angeklagte durchs Treppenhaus geschliffen hatte. Ein Zeuge hatte beobachtet, wie der 44-Jährigen einen Mercedes rückwärts vor die Haustür gefahren und den Körper auf die Rückbank des Wagens gehievt hatte. Dann sei er davongebraust.
Danach soll er versucht haben, das Opfer über das Geländer der sogenannten „Schafsbrücke“, eine Holzbrücke unterhalb der Burg Schnellenberg, in den Biggefluss zu werfen. Doch das misslang offensichtlich, da das Opfer zu schwer war. Der Angeklagte soll den Körper dann am Ufer abgelegt und wieder nach Hause gefahren sein.
Sofort Geständnis abgelegt
Die von einer Nachbarin verständigte Polizei nahm den 44-Jährigen bei der Rückkehr in seine Wohnung fest. Er leistete keinerlei Widerstand, legte sofort ein Geständnis ab und führte die Polizei zur Leiche. Zur Tatzeit hatte der Angeklagte über zwei Promille Alkohol im Blut. Laut Anklage kommt deshalb eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit in Betracht, die das Schwurgericht nun prüfen muss. Hierbei muss auch geklärt werden, inwieweit der Angeklagte alkoholgewöhnt war.
„Es sind zwei Sachverständige geladen. Zum einen geht es um die Schuldfähigkeit und zum anderen um die Todesursache“, so Sabine Metz-Horst. Wie berichtet, war die Leiche am 30. Dezember 2016 in der Rechtsmedizin in Dortmund obduziert worden. Dabei waren Zungenbeinbruch und Kehlkopfzertrümmerung diagnostiziert worden. Zudem wurde Wasser in der Lunge und im Dünndarm des Opfers gefunden. Es könnte sein, dass der 36-Jährige noch gelebt hat, als er an der Bigge abgelegt wurde.