Olpe/Neustadt. . Das Amtsgericht Neustadt hat die Klage des Olper Ratsherrn Kai Bitzer abgewiesen: Er bekommt kein Geld für eine “Ausreise“ nach Afrika.
Im Zivilverfahren des Olper Ratspolitikers Kai Steffen Bitzer gegen die rechtsextreme Partei „Der Dritte Weg“ hat der Olper in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Pressestelle des Amtsgerichts informierte am Morgen darüber, dass die Klage abgewiesen worden sei.
Rückblende: Der Dritte Weg hatte an zahlreiche Kommunalpolitiker Postkarten mit Ausreise-Gutscheinen verschickt, die Deutschland wegen ihres ausländerfreundlichen Engagements verlassen sollten. Bitzer nahm das Angebot für eine Fahrt nach Afrika an und klagte die Kosten ein.
Rechtsextreme Splitterparteien und was aus ihnen wurde
Nicht allzu unzufrieden
Zum Urteil erklärte Bitzer auf Anfrage u. a.: „Es hätte besser laufen können.“ Allzu unzufrieden sei er aber nicht. Das Gericht habe in seiner Urteilsbegründung immerhin ausgeführt, bei den Aussagen auf der Postkarte habe es sich um ein Gewinnversprechen gehandelt. Er könne sich gut vorstellen, „dass es in die zweite Instanz geht.“
Dafür müsste der Olper Ratsherr einen Anwalt beauftragen. Eine Berufung ist beim Landgericht Frankenthal/Pfalz einzulegen.
Abgewiesen hat das Amtsgericht Neustadt die Klage Bitzers, weil es sich beim „Dritten Weg“ in erster Linie um eine Partei handle und nicht um ein Unternehmen. Und die Postkarten mit den Ausreise-Gutscheinen habe eben die Partei verschickt. Es habe sich zwar um eine Gewinnzusage gehandelt, aber eben nur um die Gewinnzusage dieser Partei. Und die hatte für das Gericht deshalb keine hinreichende Relevanz.
Nicht als Unternehmer gehandelt
Der Kläger habe seinen Anspruch auch darauf gestützt (BGB § 661a), dass ein „Unternehmer, der Gewinnzusagen ...an Verbraucher sendet und ...den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat“, diesem den Preis aushändigen müsse.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil u. a.: „Der ,Dritte Weg’ hat nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht als Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Vorschrift gehandelt.... .“
Auch, wenn die Partei einen Internet-Shop mit T-Shirts betreibe, habe „dies keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung. Der Versand der Postkarte habe nichts mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun. ...Auch andere mögliche Anspruchsgrundlagen hat das Gericht verneint, so dass die Klage abgewiesen wurde.“
Pyrrhus-Sieg?
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Bitzer erklärte auf Anfrage, dass der erstinstanzliche Erfolg des Dritten Weges möglicherweise ein „Pyrrhus-Sieg“ sein könne. Nach seinen Information gebe es zwischenzeitlich eine Anzeige gegen die Partei wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, die sich auf die gewerbliche Tätigkeit der Partei beziehe.
Der „Dritte Weg“ feierte die abgewiesene Klage auf seiner Homepage u. a. mit den Worten: „Diese Klage bescherte unserer Satire-Aktion erneut ein rießiges Medieninteresse.“