Olpe/Neustadt. . Das Amtsgericht Neustadt hat die Klage des Olper Ratsherrn Kai Bitzer abgewiesen: Er bekommt kein Geld für eine “Ausreise“ nach Afrika.

Im Zivilverfahren des Olper Ratspolitikers Kai Steffen Bitzer gegen die rechtsextreme Partei „Der Dritte Weg“ hat der Olper in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Pressestelle des Amtsgerichts informierte am Morgen darüber, dass die Klage abgewiesen worden sei.

Rückblende: Der Dritte Weg hatte an zahlreiche Kommunalpolitiker Postkarten mit Ausreise-Gutscheinen verschickt, die Deutschland wegen ihres ausländerfreundlichen Engagements verlassen sollten. Bitzer nahm das Angebot für eine Fahrt nach Afrika an und klagte die Kosten ein.

Rechtsextreme Splitterparteien und was aus ihnen wurde

Der Dritte Weg

2013 in Heidelberg gegründet – 300 Mitglieder. Die Partei fordert unter anderem die "Wiederherstellung Gesamtdeutschlands in seinen völkerrechtlichen Grenzen". Vorsitzender ist Ex-NPD-Funktionär Klaus Armstroff.

NPD

1964 gegründet – und mit 5000 Mitgliedern Deutschlands größte rechtesextreme Partei. Beide Verbots-Anträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt: Die Richter sahen "keine Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung". Die Partei flog 2016 aus dem letzten Landtag (Mecklenburg-Vorpommern). Einziger Wahlerfolg der letzten Jahre: Udo Voigt zog 2014 ins EU-Parlament ein.

"Pro"-Bewegung

Unter diesen Begriff fallen verschiedene Gruppen und Parteien. Die bekanntesten sind "pro NRW", "pro Köln" und "pro Deutschland". Eine Mitgliederzahl lässt sich wegen der dezentralen Struktur nicht bestimmen. Die Pro-Bewegung stellt sich offensiv gegen die "Islamisierung" der deutschen Gesellschaft. "Pro Köln" stellt zwei Sitze im Stadtrat.

Die Republikaner

1983 gegründet – 4500 Mitglieder. Die "REPs" entstanden in München, Parteimitglieder waren anfangs vor allem Ex-CSU-Politiker. In den 90ern war die Partei fast durchgängig im Landtag Baden-Württembergs vertreten, aus welchem sie 2001 herausflog. Danach gab es kaum noch Erfolge: In einigen Städten sitzen die REPs im Rat. Bei Landtagswahlen gab es seit 2006 kein Ergebnis über zwei Prozent. Parteichef ist aktuell Kevin Krieger.

Die Rechte

2012 gegründet – rund 650 Mitglieder. Vorsitzender ist der Hamburger Christian Worch. Die Partei ging im Wesentlichen aus der DVU hervor und stellt in Hamm und Dortmund (Parteihochburg) je ein Ratsmitglied. Skandalös war der Sturm auf die Wahlparty im Dortmunder Rathaus bei der Kommunalwahl 2014, bei dem mehrere Personen verletzt wurden.

Die Freiheit

Gegründet 2010 – aufgelöst 2016. Ursprünglich als "klassisch-liberale" Partei gegründet, rückte die Partei durch die Wahl von Michael Stürzenberger in den Bundesvorstand immer weiter an den rechten Rand des politischen Spektrums.

DVU

Gegründet 1987 – fusionierte 2011 mit der NPD. Die "Deutsche Volksunion" gab es als Verein schon seit 1971. In den 90ern hatte die "Liste D" einige beachtliche Wahlerfolge: Bei neun Landtagswahlen kam sie über fünf Prozent – in Sachsen-Anhalt waren es 1998 fast 13 Prozent. Danach verlor die DVU an Bedeutung.

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Nicht allzu unzufrieden

Zum Urteil erklärte Bitzer auf Anfrage u. a.: „Es hätte besser laufen können.“ Allzu unzufrieden sei er aber nicht. Das Gericht habe in seiner Urteilsbegründung immerhin ausgeführt, bei den Aussagen auf der Postkarte habe es sich um ein Gewinnversprechen gehandelt. Er könne sich gut vorstellen, „dass es in die zweite Instanz geht.“

Dafür müsste der Olper Ratsherr einen Anwalt beauftragen. Eine Berufung ist beim Landgericht Frankenthal/Pfalz einzulegen.

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Abgewiesen hat das Amtsgericht Neustadt die Klage Bitzers, weil es sich beim „Dritten Weg“ in erster Linie um eine Partei handle und nicht um ein Unternehmen. Und die Postkarten mit den Ausreise-Gutscheinen habe eben die Partei verschickt. Es habe sich zwar um eine Gewinnzusage gehandelt, aber eben nur um die Gewinnzusage dieser Partei. Und die hatte für das Gericht deshalb keine hinreichende Relevanz.

Nicht als Unternehmer gehandelt

Der Kläger habe seinen Anspruch auch darauf gestützt (BGB § 661a), dass ein „Unternehmer, der Gewinnzusagen ...an Verbraucher sendet und ...den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat“, diesem den Preis aushändigen müsse.

Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil u. a.: „Der ,Dritte Weg’ hat nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht als Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Vorschrift gehandelt.... .“

Auch, wenn die Partei einen Internet-Shop mit T-Shirts betreibe, habe „dies keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung. Der Versand der Postkarte habe nichts mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun. ...Auch andere mögliche Anspruchsgrundlagen hat das Gericht verneint, so dass die Klage abgewiesen wurde.“

Pyrrhus-Sieg?

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Bitzer erklärte auf Anfrage, dass der erstinstanzliche Erfolg des Dritten Weges möglicherweise ein „Pyrrhus-Sieg“ sein könne. Nach seinen Information gebe es zwischenzeitlich eine Anzeige gegen die Partei wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, die sich auf die gewerbliche Tätigkeit der Partei beziehe.

Der „Dritte Weg“ feierte die abgewiesene Klage auf seiner Homepage u. a. mit den Worten: „Diese Klage bescherte unserer Satire-Aktion erneut ein rießiges Medieninteresse.“

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