Siegen. . Der 47-Jährige, der seinen Mitbewohner im Januar in Achenbach erstochen hat, ist auch in seinem baltischen Heimatland kein unbeschriebenes Blatt.

  • 2008 stach der 47 Jahre alte Angeklagte schon einmal auf Menschen ein
  • Insgesamt verbrachte er bereits rund zehn Jahre in lettischen Gefängnissen
  • Die Plädoyers sind für kommenden Montag geplant

Als Antanas Z. (47) am 14. Januar seinem Kumpel und Mitbewohner ein Messer in die Brust stieß und ihn damit tötete, müsste der Lette eigentlich ein Déjà-vu-Gefühl gehabt haben. Am 1. Oktober 2008 war in seiner Heimat bereits einmal Ähnliches passiert, allerdings mit weniger fatalem Ausgang. Das Opfer musste „nur“ zehn Tage im Krankenhaus wegen einer durchstochenen Lunge behandelt werden.

Frühere Verurteilungen

Die Umstände erinnern erschreckend an die aktuelle Tat, bei der Z. nach Aussage des dritten Anwesenden auf eine verbale Beleidigung mit den Worten reagiert haben soll, den anderen dafür niederstechen zu müssen.
2008 nahm er an einem längeren Trinkgelage mit mehreren Personen teil, schlief zwischenzeitlich betrunken ein, wurde nach dem Aufwachen beschimpft und entschied, diese Beleidigungen nur mit dem Messer rächen zu können. Das von der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach vorgelesene Urteil aus dem baltischen Staat enthielt die Aussage des Angeklagten, er habe dem anderen in den Bauch stechen wollen und versehentlich die Brust getroffen. Einen anderen Beteiligten stach er dafür zweimal in die Leiste.
Einige Jahre zuvor wachte Z. in einem Taxi auf und schlug dem Fahrer vier Mal ins Gesicht, während ein zweiter Mitfahrer das Opfer vom Rücksitz aus festhielt.

Insgesamt hat der 47-Jährige seit den 80er Jahren schon gut zehn Jahre in Gefängnissen seiner Heimat verbracht. In einem der verlesenen Urteile fand sich der Hinweis, er solle die Strafe in „einer Strafanstalt mit strengen Haftbedingungen“ absitzen.

Verteidiger muss sich vorbereiten

Verteidiger Gerhard Lunkmoss hatte diese Informationen erst am Montag per Fax vom Gericht erhalten. Er müsse dringend noch einmal mit seinem Mandanten sprechen, um sich auf sein Plädoyer vorbereiten zu können, bat er um eine Verschiebung der ursprünglich bereits für gestern angedachten Schlussvorträge. Die sollen nun am kommenden Montag gehalten werden. Angaben zu seinen persönlichen Lebensumständen wollte Z. ansonsten nicht weiter machen.

Letzte Zeugenaussagen

Im Zeugenstand wurde am Mittwoch noch ein junger Lehramtsstudent gehört, der sich sein Studium durch gelegentliche Dienste in der Tankstelle verdient, die Z. nach der Tat im Januar aufsuchte. Der Angeklagte habe eine Flasche Wasser gekauft und eine deutlich riechbare Alkoholfahne gehabt. „Er wirkte verwirrt“, sagte der Zeuge über das Auftreten des gebürtigen Letten, an dem ihm zudem verschmiertes Blut aufgefallen sei.

Der Auftraggeber der Balten, ein Fliesenleger-Unternehmer aus Hilchenbach, der die Männer als Subunternehmer beschäftigte, konnte nur wenig zur Aufklärung des Falles beitragen, berief sich immer wieder auf sein schlechtes Gedächtnis. Er habe immer den Eindruck gehabt, dass Angeklagter und Opfer gute Freunde waren. Der mutmaßliche Täter sei ihm nie aggressiv und streitsüchtig aufgefallen. Allerdings sei ihm dieser einmal mit Alkoholfahne aufgefallen.

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