Olpe/Arnsberg. . Nach der Antwort der Bezirksregierung Arnsberg wendet sich der Olper Regenbogenland-Anwohner Maasjost an den NRW-Innenminister Jäger.

Die Auseinandersetzung zwischen den „Regenbogenland“-Anliegern und ihrem Sprecher Wolfgang Maasjost auf der einen Seite und der Bezirksregierung Arnsberg auf der anderen, geht in die nächste Runde. Maasjost informierte am Donnerstag darüber, er habe Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde an Regierungspräsident Prof. Dr. Gerd Bollermann erhalten. In der Beschwerde hatte Maasjost aus baurechtlichen Gründen angezweifelt, dass die Beschlagnahme der ehemaligen Familienferienstätte durch die Bezirksregierung rechtens sei.

Als Rechtsgrundlage geeignet

In der Antwort aus Arnsberg heißt es unter anderem: „Grundlage für die Ordnungsverfügung und somit für die Nutzung des Regenbogenlandes als Notunterkunft für Flüchtlinge ist der Paragraf 14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG).“ Demnach könnten Ordnungsbehörden solche Maßnahmen treffen, um .... „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.“ Das sei der Fall gewesen durch die „plötzlich und unerwartet zunehmende Zahl von Asylbegehrenden... .“ Die Ordnungsverfügung könne zwar ein Baugenehmigungverfahren langfristig nicht ersetzen, für eine „vorübergehende Nutzung“ als Notunterkunft sei sie jedoch als „Rechtsgrundlage... geeignet“.

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Den Vorwurf der „Willkür oder Unwissenheit der handelnden Beamten“ weist die Bezirksregierung „entschieden zurück“. Man habe auch deshalb den Umfang freier Landes-Liegenschaften nicht sorgfältig prüfen können, weil die „exorbitant hohe Zahl von Flüchtlingen, die plötzlich und unerwartet nach Deutschland“ eingereist seien, von niemand voraussehbar gewesen sei. Fazit der Arnsberger Behörde: „Ihre Fachaufsichtsbeschwerde mit der damit verbundenen Forderung zur Aufgabe der Nutzung des Regenbogenlandes weise ich demnach zurück.“

Für Maasjost war diese Antwort allerdings kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Er bleibt bei seiner Position, die Maßnahme des RP sei rechtswidrig. Maasjost: „Ich habe deshalb eine Fachaufsichtsbeschwerde an den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger geschickt.“ Maasjost schreibt dort u. a.: „Sehr geehrter Herr Innenminister Jäger, ich fordere Sie hiermit auf, die rechtswidrige Nutzung des Familienferienheims endgültig einzustellen, die Ordnungsverfügung aufzuheben und notwendigerweise die landeseigenen Gebäude des BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb), die nicht erst seit März 2015 leer stehen, zu nutzen.... .“

Wohngebiet beeinträchtigt

Grund für die erneute Beschwerde: die fehlende Verhältnismäßigkeit der RP-Maßnahme. Der Druck durch eintreffende Massen von Asylbewerbern sei nicht so stark wie von der Bezirksregierung vorgegeben, die Beeinträchtigung für das Wohngebiet müsse auch berücksichtigt werden. Derzeit stünden über 300 landeseigene Gebäude in NRW leer, 65 davon würden als geeignet eingestuft.