Wetter/Karlsruhe. Im Februar 2023 tötete eine 42-Jährige ihren Sohn in Wetter heimtückisch. Der Bundesgerichtshof bestätigt jetzt das Urteil vom Landgericht Hagen.

An einem Jahrestag erinnern sich Menschen an verschiedene Ereignisse aus der Vergangenheit. Der 3. Februar 2023 böte auch einen Anlass, einen äußerst traurigen. An jenem Freitag oder einige Stunden zuvor starb ein neunjähriger Junge in Wetter. Seine Mutter (42) hatte ihn hier in einer Wohnung getötet, wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte. Das Hagener Schwurgericht verurteilte die Frau dann am 11. August zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, da sie ihren Sohn heimtückisch ermordet habe.

Kein öffentliches Gedenken am ersten Jahrestag

Das ist bekannt, die Lokalredaktion hat über all dies berichtet. Die Menschen in der Harkortstadt reagierten vor etwas mehr als 13 Monaten geschockt und betroffen auf die Tat, vor dem Haus beziehungsweise dem Tatort legten viele damals Blumen, Engel oder persönliche Texte nieder. Am ersten Jahrestag im Februar 2024 dachten einige an das Kind und das kaum fassbare Geschehen, öffentliche Gedenken gab es nicht.

Oberstes Gericht und Revision

Nun ruft eine Meldung des Bundesgerichtshofes die Tat in Erinnerung. Am 6. März verkündet die Pressestelle in Karlsruhe, dass das oberste Strafgericht in Deutschland die Verurteilung der Mutter wegen des Mordes an ihrem Sohn kürzlich bestätigt habe. Das stehe in einem Beschluss vom 26. Februar 2024 (Aktenzeichen 4 StR 37/24). Darin ging es um das Urteil des Landgerichts Hagen und die lebenslange Freiheitsstrafe. Wegen dieser Entscheidung hatte sich die Wetteranerin, die im August 43 Jahre alt war, an den BGH gewendet und Revision eingelegt. Das hatte ihr Anwalt Dirk Löber damals auf Nachfrage angekündigt.

Keine Rechtsfehler

„Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte Anfang Februar 2023 ihren neunjährigen Sohn, indem sie ihm mit einer Bratpfanne auf den Kopf schlug und ihn sodann in einer Badewanne ertränkte. Anschließend versuchte die Angeklagte, sich selbst zu töten“, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung aus Karlsruhe. „Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“ (Dabei handelt es sich um das Aktenzeichen 31 Ks-400 Js 57/23-4/23.)

Der Tatablauf

Dem Urteil zufolge schlug die Frau den Neunjährigen in der Wohnung in Wetter und verursachte bei ihm ein Schädelhirntrauma. Der Schlag sei heftig und bereits potenziell tödlich gewesen. Dann habe sie das bewusstlose Kind in die gefüllte Badewanne gelegt, wo es dem Ergebnis der Obduktion zufolge ertrank. Die Frau beging danach einen Suizidversuch, den sie aber trotz erheblicher Verletzungen überlebte.

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Den Hintergrund des Geschehens bildete nach Feststellungen der Richterinnen und Richter unter anderem eine vorangegangene Trennung der Mutter vom Kindsvater, die das Selbstbild der Beschuldigten als erfolgreiche Mutter in Frage stellte. Die Frau litt demnach zur Tatzeit zwar an einer depressiven Episode, war aber voll schuldfähig. Eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit habe nicht vorgelegen, stellte die Kammer weiter fest.