Wetter. 45-Jähriger hat gestanden, die Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht zu haben. Das Gericht verurteilt ihn zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

Die besondere Vertrauensstellung als Partner der Mutter nutzte ein Wetteraner (45) auf massive Weise aus, um sich wiederholt an einem Kind zu vergehen. Auch besaß er kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos. Nun verurteilte die 1. Große Strafkammer des Hagener Landgerichts den geständigen Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe.

Schein trügt

Der Mann auf der Anklagebank geriet nie mit dem Gesetz in Konflikt und wirkte wie der nette Typ von nebenan, den Nachbarn gerne um Hilfe bitten. Offenbar trog der Anschein: Im Zeitraum zwischen April 2022 und Januar 2023 kam es in der gemeinsamen Wohnung in Wetter immer wieder zu sexuellen Übergriffen auf die zu Beginn neun, später zehn Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin. Sexuelle Handlungen, über die das Mädchen schweigen sollte. Taten, deren Intensität zum Teil erheblich war. Das Kind redete erst, als die Mutter, die augenscheinlich etwas ahnte, direkt nachfragte. Dann nahmen die Dinge ihren Lauf und bei einer Durchsuchung entdeckten Ermittler außerdem bei dem 45-Jährigen drei Bilder und zwei Videos mit einschlägigen Inhalten.

Schwerwiegende Vorwürfe

Ende Juli begann der Prozess gegen den Wetteraner vor der Jugendschutzkammer in Hagen. Ihm wurden Besitz von Kinder- und Jugendpornografie, sexueller Missbrauch und Körperverletzung zur Last gelegt. Schwerwiegende Vorwürfe, die er unter Ausschluss der Öffentlichkeit einräumte. Das Geständnis ersparte seinem Opfer die belastende Aussage vor Gericht. Auch zahlte er dem Kind im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 3000 Euro als Gutmachung (wir berichteten). Jetzt wurde die Verhandlung fortgesetzt – wobei die Plädoyers und das Letzte Wort erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten.

Folgen für das Kind

Die Urteilsverkündung war indes öffentlich. Die Kammer verurteilte den Mann aus Wetter zu vier Jahren und vier Monaten Haft. In der Begründung verwies der Vorsitzende Richter Jörg Weber-Schmitz auf die Folgen für das Kind, die „verwirrende Erfahrung“ und die Tatsache, dass die sexuelle Entwicklung des Opfers nachhaltig gestört worden sei. Strafschärfend fielen außerdem das junge Alter des Mädchens zum Zeitpunkt der Übergriffe und das Ausnutzen der Vertrauensstellung ins Gewicht. Zu Gunsten des 45-Jährigen wirkten sich das Geständnis, seine Reue, das leere Strafregister und der Täter-Opfer-Ausgleich als „friedenstiftendes Moment“ aus. Auf Nachfrage betonte Verteidiger Dominik Petereit, dass sein Mandant keine Rechtsmittel einlegen wolle. „Er wird das Urteil akzeptieren“: Und, der Wetteraner habe kein taktisches Geständnis abgelegt. „Ich glaube schon, dass man ihm angemerkt hat, dass ihn das Verfahren beeindruckt hat und dass er Reue verspürt. Dem geht das schon nahe.“

Zeit der Aufarbeitung beginnt

„Ich bin schon froh, dass das Verfahren beendet ist und dass jetzt innerhalb der Familie meiner Mandantin etwas Ruhe einkehren kann“, erklärt Heike Tahden-Farhat, Anwältin des Opfers, im Gespräch. „Jetzt beginnt die Zeit der Aufarbeitung. Ohne den Druck des Verfahrens kann sich meine Mandantin nun auf ihre Therapie konzentrieren.“ Das Mädchen sei immens erleichtert gewesen, dass es nicht habe aussagen müssen. „Man konnte wirklich sehen, dass ihr ein Stein vom Herzen gefallen ist“, so die Nebenklagevertreterin.