Wetter/Hagen. Ein 45-jähriger Wetteraner soll die Tochter seiner damaligen Freundin missbraucht haben. Mit seinem Geständnis erspart er dem Kind eine Aussage.

Er war der Partner der Mutter, eine Person, der ein Mädchen aus Wetter blind vertraut haben dürfte. Und das wurde dem Kind offenbar zum Verhängnis: Laut Anklage wurde es Opfer sexueller Übergriffe. Nun muss sich der Wetteraner (45) wegen Missbrauchs und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie vor dem Landgericht Hagen verantworten. Er räumte die Vorwürfe ein – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Mann sitzt in U-Haft

Der Mann, der derzeit in U-Haft sitzt und den Justizwachtmeister in Saal 201 führen, wirkt unauffällig und relativ ruhig. Bis zum Beginn der Verhandlung unterhält er sich mit seinem Verteidiger Dominik Petereit und dreht dabei dem Zuschauerraum mehr oder weniger den Rücken zu. Offenbar ist er zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Umso massiver wirkt das, was ihm jetzt zur Last gelegt wird.

Intim berührt

Ab Sommer 2021, so zumindest der Vorwurf, näherte er sich immer wieder der damals acht- beziehungsweise neunjährigen Tochter seiner früheren Lebensgefährtin. Im Wohnzimmer beim Fernsehen und auch im Kinderzimmer berührte er das Mädchen im Intimbereich oder sorgte dafür, dass ihn die Kleine anfasste, wobei die Übergriffe zum Teil massiv waren. Ende Januar wurde darüber hinaus die Wohnung in Wetter durchsucht und laut Anklage stießen Ermittler bei der Gelegenheit auf dem Handy des 45-Jährigen auf drei Bilder und zwei Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten.

Rechtsgespräch

Direkt nach der Verlesung der Anklageschrift bittet nun der Verteidiger die Prozessbeteiligten um ein Rechtsgespräch. Jörg Weber-Schmitz, Vorsitzender Richter der 1. Großen Strafkammer, folgt der Anregung. Anschließend gibt er bekannt, dass in dem Gespräch der weitere Verfahrensgang und der mögliche Strafrahmen bei einer geständigen Einlassung thematisiert worden seien. Es sei zum Ausdruck gekommen, dass der Angeklagte kein Interesse habe, dass das Kind im Verfahren aussagen müsse. Auch stehe ein Täter-Opfer-Ausgleich zur Debatte. Weber-Schmitz erklärt, dass im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses eine Haftstrafe im Bereich von viereinhalb Jahren im Raum stehen könne. Der Anwalt des angeklagten Wetteraners kündigt eine Verteidigererklärung an, beantragt jedoch, dafür die Öffentlichkeit auszuschließen, da es um sehr intime Details gehe. Die Kammer folgt dem Antrag.

Geständnis hinter verschlossener Tür

Danach erfolgt hinter verschlossener Tür das Geständnis gemäß Anklage. Und damit bleiben dem Mädchen, seiner Mutter und weiteren Zeugen die Aussagen erspart. Die langjährige und erfahrene Opferanwältin Heike Tahden-Farhat vertritt das betroffene Kind in dem Verfahren. Sie betont im Hinblick auf das Geständnis: „Ich bin froh, dass es somit nicht zu einer Aussage meiner Mandantin kommen muss, dass ihr das erspart bleibt. Die Taten an sich sind belastend genug, da muss nicht die zusätzlich traumatisierende Aussage vor Gericht und die damit verbundene Begegnung mit dem Angeklagten hinzukommen. Ich bin erleichtert, dass das Kind seine schlimmen Erlebnisse, also die Übergriffe, mit therapeutischer Hilfe aufarbeiten kann.“

Erleichterung auf beiden Seiten

Verteidiger Dominik Petereit erklärt auf Nachfrage: „Mein Mandant wollte der Geschädigten mit seiner geständigen Einlassung auch die zusätzlich belastende Aussage ersparen.“ Heute sei für den Wetteraner der Moment gekommen, reinen Tisch zu machen. Und das sei auch für den Angeklagten eine Erleichterung gewesen.

Das Verfahren wird Anfang August fortgesetzt. Ursprünglich waren fünf Verhandlungstage geplant. Nach dem Geständnis ist fraglich, ob alle Termine benötigt werden.