Technische Betriebe. Die geplante Teilprivatisierung der Technischen Betriebe Herdecke birgt weiterhin Zündstoff. So stehen die Leser zum Thema.
Nach ersten Berichten zur Teilprivatisierung unserer Technischen Betriebe Herdecke (TBH) rieb ich mir verwundert die Augen. Eine solche Organisationsänderung von einschneidender Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger soll in nicht-öffentlichen Sitzungen und damit ohne Informationsmöglichkeit der Bürger und der Presse geplant, diskutiert und entschieden werden?
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Dass die Geschäftsordnung des hiesigen Rates die Vorberatungen zur eventuellen Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in ein gemischt-privatwirtschaftliches Unternehmen unter Übertragung eines städtischen Anteils bis zu 49 Prozent auf ein privates Unternehmen oder eine vergleichbare Aktion, die bislang überhaupt nicht im Raum stand, in nicht-öffentliche Sitzungen verbannt, liegt von vorneherein mehr als fern. Es steht auch nicht im Belieben der Ratsmitglieder, Tagesordnungspunkte öffentlich oder nicht öffentlich zu behandeln. Sie müssen sich vielmehr von dem Grundsatz leiten lassen, dass die öffentliche Beratung den Normalfall darstellt und die Entscheidung für den Ausschluss der Öffentlichkeit die Ausnahme bleiben muss. Letzteres sieht die Gemeindeordnung etwa zur Wahrung schützenswerter Interessen einzelner Personen oder überwiegender Belange des öffentlichen Wohls vor. Nichts von derartigen besonderen Konstellationen liegt hier vor. Auch der Hinweis auf Einschränkungen der öffentlichen Erörterung im Zusammenhang mit Vergabeverfahren verfängt nicht. Denn bislang ist ein solches bei weitem noch nicht eingeleitet worden.
Sofern im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten Markterkundungsverfahren einzelne potenzielle Interessenten ihren Mitteilungen Vertraulichkeitsvermerke beigefügt haben sollten, hätten diese in der öffentlichen Sitzung durch Nichterörterung gewahrt oder in einem zusätzlich kleinen nicht-öffentlichen Sitzungsteil (wenn überhaupt erforderlich) angesprochen werden können. Daher sollten die Ratsmitglieder, die öffentlich im Unterausschuss erklärt hatten, sie hätten eigentlich kein Problem mit einer öffentlichen Diskussion, sich für einen Beschluss im Hauptausschuss am 23. Februar und im Rat am 2. März stark machen, dass der gesamte Komplex TBH unter Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht über die nicht öffentlich durchgeführte Sitzung des Unterausschusses behandelt wird.
In einer offenen Diskussion wird sich dann erweisen, wie fragwürdig die Annahmen sind, ein privater erfolgversprechender Unternehmer würde mit der Stadt einen Vertrag abschließen, in dem er sich verpflichten soll, den gegenwärtigen Leistungsstandard der TBH zu gewährleisten, die Beschäftigten und zukünftig einzustellenden Mitarbeiter zumindest nicht schlechter einzustufen, Gebührenerhöhungen auszuschließen und noch Gewinne für die Stadt zu generieren.
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Und um die Chancen einer derartigen, meines Erachtens von vorneherein zum Scheitern verurteilten Vertragsgestaltung ausloten zu können, sollen noch weitere kostspielige Beratungsaufträge auf Kosten unserer Einwohner erteilt werden. Schmackhaft könnte dies vielleicht für Interessenten werden, wenn ihnen der Zugriff nicht nur auf Straßenreinigung, Müllabfuhr, Friedhofswesen und Grünpflege, sondern auch auf die lukrativere Entwässerungseinrichtung ermöglicht werden würde. Dies wurde aber allseits ausgeschlossen.
Wolfgang Pfaffmann, Herdecke