Herdecke. Interessanter Plan in Herdecke: Die HGWG als städtische Tochter könnte zwei zentrale Flächen im künftigen Wohnquartier Am Berge in Ende bebauen.

Immer mehr zeichnet sich ab, dass die Herdecker Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (HGWG) ein sehr wichtiger Partner für das sehr wichtige Projekt Am Berg in Ende wird. Diese womöglich sehr wichtige Erkenntnis lässt sich einerseits aus den Unterlagen entnehmen, die der Politik zur Abstimmung an diesem Donnerstag im Hauptausschuss vorliegen.

Andererseits bestätigt HGWG-Geschäftsführer Klaus-Dieter Gördes im Gespräch mit der Redaktion, dass die Gesellschaft das künftige Wohnquartier an der Stelle der ehemaligen Grundschule im Dorf und der früheren Albert-Schweitzer-Schule „für grundsätzlich interessant hält. Es gab darüber Gespräche mit der Stadt Herdecke und bei uns im Aufsichtsrat, der hat das positiv aufgenommen.“ Noch sei es aber zu früh, um konkreter zu werden.

Gleichwohl lasse sich erkennen, dass die Rahmenbedingungen für die HGWG in Ende passen könnten. Vor Wochen schauten sich die Verantwortlichen eine grobe Skizze an, um anhand erster Einschätzungen zu Flächen, Häusern und Quadratmetern eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen.

Vorläufige Erkenntnis nach vorsichtiger Kostenschätzung: Dieses nächste Millionenprojekt lässt sich stemmen. Zumal der am Berge geplante soziale Wohnungsbau (50 Prozent der künftig knapp 100 Einheiten sollen öffentlich gefördert werden) zu einem kommunalen Unternehmen wie der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Herdeckes gut passe. „Auch wenn das nicht 1:1 vergleichbar ist, haben wir ja zuletzt etwa am Bahnhof gezeigt, dass wir so etwas umsetzen können und damit der Nachfrage gerecht werden“, so der HGWG-Geschäftsführer. Gördes betont noch mit Blick nach Ende: „Es ist noch nichts spruchreif, zum Thema Bauabschnitte kann ich nichts sagen. Jetzt sind die Stadt und Politik gefragt, ehe unser Aufsichtsrat eines Tages darüber entscheiden könnte.“

Am 27. Mai nun stellt das städtische Planungsamt der Politik Überlegungen zur Vermarktung der Flächen vor. Laut Daniel Matißik gebe es verschiedenste Alternativen zur Gestaltung des Gebiets. „Viele kleine Bauabschnitte mit unterschiedlichen Eigentümern führen zu einer umfangreicheren öffentlichen Erschließung als wenige Bauabschnitte mit einer Bauherrin“, heißt es in der Ausschuss-Vorlage.

Für ein Konzept muss laut Planungsamtleiter grundsätzlich Klarheit herrschen, welche Rolle die HGWG bei der Entwicklung des neuen Quartiers übernimmt. Nach Gespräche mit der heimischen Gesellschaft kann sich die Stadt Herdecke vorstellen, dass das kommunale Wohnungsunternehmen „das Herzstück“ und somit die zentrale Bebauung um den Platz (Fläche A und D auf der grafischen Darstellung) „realisieren könnte“, damit würde die HGWG „eine verantwortungsvolle Rolle im Rahmen der Stadtentwicklung“ übernehmen.

Wettbewerb und zwei Bauabschnitte

Wegen des hohen Investitionsvolumens lassen sich zwei HGWG-Bauabschnitte aber nicht in einem Zug umsetzen. Das wäre in zwei Etappen von jeweils rund 18 Monaten aufzuteilen. Dadurch könnte die südliche Fläche nahe Westender Weg als Umschlagplatz zur effizienten Baustellenlogistik für das gesamte Plangebiet dienen. Dazu ließe sich gleich zu Beginn mit der Gestaltung des Areals direkt neben dem Kreisel zum Eicklohweg aufzeigen, dass aus städtebaulicher Sicht dort ein attraktives Ortsbild entstehe. Weiterer Vorteil: Sollte die städtische Tochter HGWG den Zuschlag zum zentralen Quartiersplatz erhalten, könne die Stadt langfristig Einfluss auf die Entwicklung des neuen Wohnquartiers nehmen.

Das Konzept des Planungsamtes: Die Flächen A und D erhält die HGWG zu marktüblichen und nicht subventionierten Preisen (da die HGWG eine städtische Tochter ist, laufen dazu noch rechtliche Überprüfungen). Die Gestaltungsqualität der Gebäude, der Außenanlagen und die Vorgaben für nachhaltiges Bauen ließen sich über Kaufverträge und im Bebauungsplan verankern. Auch die Stadt meint: „Ziel ist es, ein vergleichbares Projekt wie an der Walter-Freitag-Straße zu realisieren. Dort konnten bereits gute Erfahrungen mit der HGWG als Bauherin gesammelt werden.“

Die Fläche C will die Verwaltung über ein Wettbewerbsverfahren vergeben. In der Vorlage steht: „Dabei sollen neben Investoren auch Wohnungsbaugenossenschaften und Bauherrengemeinschaften angesprochen werden. Es wird geprüft, inwieweit diese gegenüber privaten Investoren besonders berücksichtigt werden können.“ Der Partner NRW Urban soll diesen Wettbewerb federführend umsetzen. Auch dabei gehe es um Vorgaben für nachhaltiges Bauen.

Interessenten für die Fläche B müssen demnach der Herdecker „Familienheimrichtlinie“ entsprechen, also Maßgaben zur Gestaltungsqualität der Gebäude erfüllen. Darüber hinaus will die Stadt prüfen, inwieweit einkommensschwächere Haushalte bei dem Verkauf der dortigen Grundstücke eine besondere Berücksichtigung erhalten können. Die südliche Hangfläche (Gemeinschaftsgrünanlage) könnte als Gemeinschaftseigentum auf alle Bauherren umgelegt werden.

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Zur Hälfte gefördert

Der Anteil geförderter Wohnungsbau in Höhe von 50 Prozent soll laut Vorlage für die Flächen A, C und D (Geschosswohnungen) gelten und gleichmäßig verteilt werden, damit etwa die HGWG keinen überproportional hohen Anteil übernehme.

Zum individuellen Wohnungsbau auf der Fläche B gehören Doppel- und Einfamilienhäuser. Es gebe Wünsche, dass wenigstens einige private Bauherrn ein Gebäude errichten können.