Wetter. 2.000 Euro soll der Gastwirt zahlen, weil er gegen die Schutzverordnung verstoßen haben soll. Er bestreitet das.
Die eine Hiobsbotschaft liegt auf dem Tisch, die andere flimmert gerade über das TV-Gerät: „Der Lockdown Light wird bis mindestens zum 20. Dezember verlängert“, wird in dicken Lettern über den Nachrichtensender n-tv verkündet. „Auch das noch“, seufzt Manfred Jachmann, Wirt des „Haus Grundschöttel“. Die Verzweiflung steht dem 72-Jährigen förmlich ins Gesicht geschrieben.
In ihrem Schreiben an den langjährigen Inhaber der Grundschötteler Traditionsgaststätte wirft das Ordnungsamt Jachmann vor, Kontaktlisten „unvollständig, unübersichtlich und ohne Einverständniserklärung zur Datenerhebung“ geführt zu haben. In einem weiteren Punkt heißt es, es seien zum Zeitpunkt der Kontrolle durch Ordnungsbeamte auf den Sanitäranlagen keine Desinfektionsmittelspender vorhanden gewesen.
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Unklar ist dem Wirt jedoch, worauf sich die Stadt im zweiten Punkt des Vorwurfes bezieht. In der benannten Corona-Schutzverordnung sei von einer Pflicht auf Bereitstellen von Desinfektionsmittelspendern auf Sanitäranlagen in einer Gaststätte nichts zu lesen. Ebenso überrascht und verunsichert zeigt sich der Inhaber der Grundschötteler Kneipe über die Vorwurf des Ordnungsamtes: „Als die Ordnungshüter am 3. Oktober hier waren, haben sie nichts von einem Fehlverhalten gesagt. Sie sind durch die Kneipe gegangen und haben die Listen kontrolliert, haben mir gesagt, dass alles soweit in Ordnung sei und sind wieder gefahren“, erklärt Jachmann. Ohnehin sei der Besuch des Ordnungsamtes am 3. Oktober der erste dieser Art in seiner Kneipe gewesen, seit der erste Lockdown im Mai sein Ende nahm. „Vorher war das Ordnungsamt nicht ein mal bei mir und hat mich darüber informiert, was es zu beachten gilt. Da hätte ich mir gewünscht, dass man mal auf mich zukommt und mir ganz konkret sagt, was ich zu tun habe“, so der 72-Jährige.
Eigene Vorbereitung
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Auf die Wiedereröffnung im Mai habe er sich dann selbst vorbereitet und darauf geachtet, dass alle Hygiene-Standards eingehalten würden. „Ich habe Trennscheiben gekauft, Kontaktlisten ausgelegt und Desinfektionsmittel an sieben Stellen in meiner Gaststätte bereit gestellt. Aus meiner Sicht habe ich also alles getan, damit ich den Standards gerecht werde“, so der Kneipenwirt.
Auf Anfrage bei Jens Holsteg, Sprecher der Stadt Wetter, heißt es: „Mitarbeitende des Ordnungsamtes waren zu Beginn der Corona-Beschränkungen bei allen Gastronomen im Stadtgebiet unterwegs, um sie über die aktuellen Beschränkungen, die Hygiene- und Abstandsregeln zu informieren. Auch die städtische Wirtschaftsförderung steht im ständigen Austausch mit den Gastronomen. Die Regeln sind demnach – auch Herrn Jachmann – bekannt. Das Ordnungsamt war mehrmals bei Herrn Jachmann. Neben einer fehlenden Datenschutzerklärung gab es leider noch weitere Mängel, auf denen die Ordnungswidrigkeit fußt.“
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Was mit den weiteren Mängeln gemeint ist, erklärt auf Nachfrage der Leiter des wetterschen Ordnungsamtes, Ralf Eggermann: „Es wurden keine vollständigen Besucherlisten geführt. Die Kundenkontaktdaten waren teilweise unvollständig. Manchmal waren Spitznamen angegeben, manchmal keine Telefonnummer verzeichnet. Darauf muss der zuständige Inhaber natürlich achten. Dass es jetzt zu einem Bußgeldverfahren kommt, ist natürlich nicht schön, aber wir sind angehalten, das konsequent zu ahnden.“ Das sei auch gegenüber den anderen Gastronomen, die sich an die Auflagen halten, nur fair.
Konsequenzen gezogen
Auch der Leiter des Ordnungsamtes beteuert, dass alle Gastronomiebetriebe in Wetter über die Schutzverordnung belehrt wurde: „Unsere Mitarbeiter haben die Betriebe mehrfach besucht und auf die Bestimmungen hingewiesen. Eigentlich ist jeder selbst verantwortlich dafür, sich zu informieren und wir haben es trotzdem gemacht. Auch bei Herrn Jachmann waren wir häufiger, haben auf Missstände hingewiesen, aber irgendwann müssen wir auch Konsequenzen ziehen“, so Eggermann.
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Dass das Ordnungsamt mehrmals vor Ort gewesen wäre und auf Verfehlungen hingewiesen hätte, bestreitet Kneipenwirt Jachmann vehement. Konfrontiert mit den Aussagen des Ordnungsamt-Leiters sagt er: „Wie Herr Eggemann es darstellt, ist es nicht richtig. Ich wurde nicht mehrfach auf inkorrekte Schriftführung hingewiesen. Am 3. Oktober war die erste Kontrolle, danach waren die Ordnungsbeamten noch drei oder vier mal bei mir, hatten aber nie etwas zu beanstanden.“ In der Zeit, in der Jachmann seine Gaststätte öffnen durfte, habe er seine Gäste stets nach bestem Gewissen zu bedachtem Verhalten aufgefordert.
Gegen das Bußgeldverfahren hat Jachmann Einspruch eingelegt. Wie in dem Fall weiter verfahren wird, muss das Amtsgericht klären. „Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Einspruch unsererseits geprüft“, so Holsteg.