Herdecke. Vor dem Prozess zum Bau der Stromtrasse durch Herdecke hat Kläger-Anwalt Heinz Netzbetreiber Amprion kritisiert. Wegen Vorhaben auf Grundstücken.

Das Wortspiel sei erlaubt: Die Spannung steigt. Am Dienstag, 10. November, befasst sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit einer Klage aus Herdecke, ob der von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigte Bau der 380-Kilovolt-Stromtrasse von Dortmund-Kruckel über den Schnee, Semberg und den Herrentisch nach Hagen-Garenfeld rechtens ist.

Im Vorfeld hat nun Anwalt Philipp Heinz, der die Protestierenden aus Herdecke vertritt, auf einen vermeintlichen Missstand hingewiesen. Dieser betreffe Grundstückseigentümer, die wegen des Leitungsbaus Verträge über ihre entsprechenden Flächen abschließen konnten beziehungsweise nach Anhörungen sogar mussten (oder womöglich noch müssen).

Dauerhafter Grundbuch-Eintrag

Bei einigen dieser Grunddienstbarkeiten, so der Vorwurf von Heinz, gehe der Netzbetreiber Amprion über das hinaus, was durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigt und für die Leitung notwendig ist. „Wer nicht aufpasst, hat quasi ,freiwillig’ einer viel größeren Belastung zugestimmt, als er musste“, meint der Fachanwalt, zumal diese Belastung dauerhaft im Grundbuch stehe und letztlich den Verkaufswert mitbestimme.

Dem Juristen liegen demnach mehrere solcher Vorgänge vor, wonach die vom Dortmunder Netzbetreiber beauftragte Firma imp/Sweco gewissermaßen über das Ziel hinausschieße. „Ich bin der Auffassung, dass Amprion Betroffene zu deren Nachteil massiv über den Tisch zu ziehen versucht und dass das, was imp da für Amprion macht, eklatant rechtswidrig ist“, so Heinz.

Mehr „Spielraum“ als vorgesehen

Beispiel: Eigentümer eines Flurstücks sollen laut Beschluss einige Quadratmeter ihres Grundstücks für einen Schutzstreifen zur Verfügung stellen. Amprion wolle sich aber eine dreifache Grunddienstbarkeit eintragen lassen. Und zwar allgemein für Höchstspannungsfreileitungen sowie für die Erlaubnis, jederzeit Masten aufstellen und vom Grundstück aus bauen zu dürfen. Dabei beziehe sich die Genehmigung der Bezirksregierung auf eine einzige konkrete Leitungstrasse, die auf diesem betreffenden Grundstück gerade keinen Masten und auch keine Baumaßnahmen vorsehe, so Heinz.

Das heißt: „Amprion könnte diese Rechte zum Beispiel bei späteren Änderungen oder Anpassungen nutzen. Es hat den Anschein, als würden die sich vorsorglich schonmal mehr sichern wollen, als ihnen zusteht“, meint der Rechtsanwalt.

Schonender Umgang mit Grundstück

Der Netzbetreiber weist die Vorwürfe zurück. „Amprion ist zur schonenden Ausübung von Dienstbarkeiten verpflichtet und nimmt Grundstücke dementsprechend nur im genehmigten Umfang in Anspruch“, so eine Sprecherin.

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Maßgeblich sei die von der Behörde planfestgestellte Leitungstrasse – eine darüber hinausgehende Nutzung erfolge nicht, „selbst wenn in den von Rechtsprechung und Praxis entwickelten Standarddienstbarkeitstexten allgemeinere Formulierungen enthalten sind.“