Volmarstein. Seit 2018 gesperrt: Statt vor den Sommerferien entscheidet sich im August, wann die A1-Auffahrt Volmarstein Richtung Bremen wieder geöffnet wird.

Geduld oder Durchhaltevermögen braucht es weiterhin. Seit zweieinhalb Jahren ist die Volmarsteiner A1-Auffahrt in Richtung Bremen gesperrt. Eigentlich wollte die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, kurz Deges, die Autobahn-Rampe an der Kohlenbahn im Mai 2020 wieder freigeben. Nach dem Ende der Bauarbeiten vor zwei Monaten an dieser Stelle warteten die Beteiligten zuletzt auf ein Gutachten zur Verkehrssimulation. Das liegt vor, nun muss die Bezirksregierung Arnsberg über die Öffnung befinden.

Dabei hatte die Deges im Laufe dieses Jahres mitgeteilt, dass die Auffahrt-Freigabe an der Stadtgrenze Wetter/Hagen parallel zur Fahrbahn-Erweiterung erfolgen soll. Seit dem 7. Mai rollt der Verkehr sechsspurig auf der neuen Hälfte der Talbrücke. Dann galt es zu prüfen, wie sich die veränderte Situation auch mit Blick auf die Baustellenzufahrt in den Wochen danach entwickeln würde. Zu dieser Testphase in Corona-Zeiten gehörten viele Berechnungen. Mit der Bezirksregierung, der zuständigen Polizei und der Autobahnmeisterei Hagen wollten die Beteiligten dann gemeinsam einen Termin für die Öffnung der Anschlussstelle finden. Und zwar möglichst vor den Sommerferien.

„Wir haben der Bezirksregierung jetzt die Gutachten-Unterlagen übermittelt und ein Video zur Verkehrsflusssimulation veröffentlicht“, sagt Deges-Sprecherin Simone Döll und verweist auf die Internetseite (www.deges.de/projekte/projekt/a-1-ersatzneubau-der-talbruecke-volmarstein). In der Veranschaulichung stehen zwei Szenarien oder mögliche Konflikte im Fokus, wie sich die Öffnung der Auffahrt auswirken könnte. Einerseits geht es um ein Tempolimit von 80 km/h und übergangsweise um eine Reduzierung auf 60 km/h im Falle einer Anforderung durch ein Fahrzeug an der zuflussregulierten Baustelleneinfahrt. Andererseits steht oberhalb des Einfädelungsstreifens eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Raum, und zwar unabhängig von den Anforderungen durch Baustellenfahrzeuge. Eine entsprechende Beschilderung mit Warnblinklichtern auf der Hauptfahrbahn sei grundsätzlich vorgesehen.

Alte Brücke abgerissen

Während die neue Brückenhälfte am Hang entlang seit Mai befahrbar ist, liefen die Abrissarbeiten am Bestandsbauwerk (Fahrtrichtung Köln) weiter. Mittlerweile steht laut Deges auch talseits nichts mehr, der Rückbau ist abgeschlossen.

Die Auffahrt Richtung Bremen liegt nur wenige Meter von der Brücke entfernt, entsprechend sind die Abhängigkeiten.

Klingt kompliziert, soll in jedem Fall aber „der bestmöglichen Verkehrssteuerung“ dienen. Laut Deges müssen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten auch örtliche Begebenheiten in die Überlegungen einfließen: die Topographie, die hohe Belastung (rund 100.000 Fahrzeuge rollten durchschnittlich pro Tag über die alte Talbrücke), die Verkehrsführung mit Geschwindigkeitslimit einschließlich Lkw-Überholverbot sowie das Einfädeln von Baustellenfahrzeugen in die Spur für Schwerlaster.

Weiterhin Umwege nötig

Dabei wissen die Verantwortlichen, dass sie die Geduld beispielsweise von Speditions-Firmen aus Volmarstein oder Haspe schon arg strapaziert haben. Deren Fahrer müssen seit zweieinhalb Jahren erst gegenläufig Wuppertal bzw. Gevelsberg ansteuern, um an den dortigen Anschlussstellen zu wenden und dann auf die A1 Richtung Bremen oder Norden gelangen zu können. Derweil führt die Deges dazu aus, dass auch sie die Öffnung der gesperrten Auffahrt gerne „vorziehen“ wolle. Zu Beginn der Planungen hieß es, dass besagte Rampe erst am Ende der Gesamtmaßnahme (voraussichtlich Mitte 2022) freigegeben werden könnte. Zwischenzeitliche Anpassungen wie etwa die sechsspurige Erweiterung nährten Hoffnungen, dass zeitnah keine Umwege mehr nötig seien.

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Eine Sprecherin der Bezirksregierung bestätigte auf Anfrage, dass das „umfangreiche Gutachten“ vorliege und nun als ein wesentlicher Bestandteil in der Öffnungsfrage zu bewerten sei. Die Behörde geht nach derzeitigem Stand von einer Entscheidung im August aus.