Herdecke. . Der Rat in Herdecke hat die vorbereitete Stellungnahme zum Regionalplan abschließend gebilligt. Gewerbe ist an der Wittbräucker Straße denkbar.
Zügig verabschiedete der Rat der Stadt Herdecke die letzten offenen Punkte zur Regionalplan-Stellungnahme. Mit Ausnahme der Grünen und Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) stimmten alle Fraktionen für den CDU-Vorschlag, oberhalb der Rebional-Großküche am Gemeinschaftskrankenhaus eine Fläche für eine potenzielle Ansiedlung von medizinischen Instituten der Universität Witten/Herdecke vorzuhalten. Bauamtsleiter Daniel Matißik hält das in diesem Landschaftsschutzgebiet an der Straße Am Hessenberg für möglich, das müsse nun der Regionalverband Ruhr prüfen und sein Parlament darüber entscheiden lassen.
Bei Gegenstimmen der Grünen votierten dann alle anderen Ratsmitglieder abschließend für die am Dienstag ausdiskutierten Änderungsvorschläge zum vorliegenden Entwurf. Konkret heißt das: Die durch die Planer beim Regionalverband Ruhr (RVR) ins Spiel gebrachte Gewerbefläche entlang der Ender Talstraße wurde abgelehnt. Dafür geriet eine Fläche an der Wittbräucker Straße (B54), westlich angrenzend an den Bonsmanns Hof, beim fraktionsübergreifenden Treffen im Dezember vergangenen Jahres in den Blick. Mehrheitlich wurde nun auch befürwortet, die Verbandsversammlung zu bitten, dieses Areal im Regionalplan als zukünftig denkbare Gewerbefläche zu klassifizieren.
Wohnbauland könnte zwischen dem Kirchender Dorfweg und dem Kallenberger Weg entstehen. Eine deutliche Mehrheit stimmte dafür, dem RVR diese Veränderung zur Einarbeitung in den Regionalplan mitzuteilen. Die Landschaftsschutzfläche am Piepensack in Herdecke wurde dagegen mehrheitlich nicht als Wohnbaufläche gesehen. Am Vaerstenberg soll zukünftig nördlich der Straße kein Neubau möglich sein. Südlich des Vaerstenbergs, auf Höhe der Einmündung Am Semberg, sieht der Rat jedoch grundsätzlich ein Entwicklungspotenzial für Wohnbauflächen.
Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan Ruhr künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Dabei verliert die jeweilige Stadt allerdings nicht ihre Planungshoheit. Der Regionalplan gibt – einfach formuliert – im Groben vor, was die einzelnen Kommunen dann in der Bauleitplanung ausgestalten können, jedoch nicht müssen.
So geht es weiter
Die Stellungnahme der Stadt Herdecke wird zum Regionalverband Ruhr geschickt, damit diese bei der Erarbeitung und Aufstellung des endgültigen Regionalplans im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden kann. Das letzte Wort hat die Verbandsversammlung des RVR, die den Regionalplan beschließen wird.
Auch alle Bürgerinnen und Bürger haben noch bis Ende Februar 2019 Zeit, ihre Anregungen und Hinweise (vorzugsweise per Mail an regionalplanung@rvr.ruhr.de) einzubringen. Der vollständige Entwurf des Regionalplans steht auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr zur Verfügung.
Darüber hinaus liegen die Pläne in der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm (Hauptstraße 92) in Raum 528 aus. Eingesehen werden können sie von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Bürger, die Erläuterungen wünschen, werden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartnerin ist Petra Soika-Bracht, Tel.: 02336/93 2325 (Email: P.Soika-Bracht@en-kreis.de).