Herdecke/Wetter. . Ein Herdecker hab bei eBay trotz Bewährung falsche Tatsachen vorgetäuscht. Die angebotenen tragbaren Lautsprecher hat es nie gegeben.

Unzählige einschlägige Vorbelastungen, Hafterfahrungen und laufende Bewährung konnten einen Mann aus Herdecke nicht stoppen: Keine zwei Monate nach seiner letzten Verurteilung wegen Betrugs zog er erneut eBay-Käufer über den Tisch. Das soll ihn nun wieder einmal die Freiheit kosten.

Sechs Monate mit Bewährung – so das Urteil, das der Strafrichter des Amtsgerichts Wetter Ende August vergangenen Jahres verkündete. Eine an sich unmissverständliche Warnung für den Herdecker (47) mit bewegter Vergangenheit. Ihm hätte bewusst sein müssen, dass das Damoklesschwert eines Bewährungswiderrufs über seinem Kopf schwebte.

Betrüger schlägt erneut bei eBay zu

Dennoch wischte er im Oktober alle Bedenken beiseite und schlug erneut zu. Bei eBay bot er unter seinem alten Nachnamen tragbare Lautsprecher an. Zwei Kunden bissen an. Ein Käufer überwies 150 Euro und der Andere 180 Euro auf das Konto des Angeklagten, das ebenfalls unter dem alten Namen eröffnet worden war. Die Lautsprecher wurden nie geliefert, und ihr Geld sahen die Geschädigten auch nicht wieder. Beide erstatteten letztlich Strafanzeige wegen Betrugs.

Geld nicht auf direktem Weg überweisen

Bei Internetauktionen sollten Bieter vorsichtig sein und nicht direkt das Geld überweisen. Käuferschutzplattformen wie PayPal helfen, sich vor Betrügern zu schützen.

Im Prozess vor dem Amtsgericht Wetter versicherte der 47-Jährige nun, dass er sehr wohl im Besitz der Ware gewesen sei. Allerdings sei er plötzlich ins Gefängnis gekommen und habe die beiden Lautsprecher deshalb auch nicht mehr verschicken können. Richter Dr. Johannes Kuhn bewies nach dieser Einlassung Instinkt, Geduld und Fingerspitzengefühl.

Richter drängt auf Geständnis

Er konfrontierte den Mann mit seinen in jeder Hinsicht einschlägigen Vorstrafen sowie mit dem eBay-Account und dem Bankkonto, die unter dem alten Nachnamen liefen. Dafür machte sich Kuhn auch die Arbeit, Dokumente und alte Urteile zu bemühen. Zudem redete er dem Angeklagten ins Gewissen. Der kam nach einem zusätzlichen Vier-Augen-Gespräch mit seinem Anwalt förmlich zur Besinnung und legte ein vollumfängliches Geständnis ab. Darüber hinaus versicherte er, nun weiterhin mit seiner Bewährungshelferin zusammenarbeiten und seine Schuldenproblematik angehen zu wollen. „Ich möchte gerne weiter an mir arbeiten“, beteuerte er.

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Die Einsicht kam allerdings viele Monate zu spät. In Anbetracht des Strafregisters, der Hafterfahrung, der laufenden Bewährung und des rasanten Rückfalltempos konnte ihm Richter Dr. Johannes Kuhn trotz des späten Geständnisses beim besten Willen keine positive Sozialprognose mehr attestieren. Zumal aus der Zeit, in der er die Taten beging, um die es in diesem Verfahren ging, weitere Anklagen zu erwarten sind. Für den Herdecker endete es bitter: weitere zehn Monate Haft – diesmal ohne Bewährung.