19-jähriger Herdecker hätte bei hohem Tempo einen Führerschein gebraucht. Streifenwagen stoppt ihn in Hagen.

Herdecke/Wetter. Sein Tempo brachte einem jungen Mann aus Herdecke reichlich Ärger ein. Bei einer Fahrt mit seinem Roller begegnete er der Polizei, und die Beamten stellten fest, dass er bei der Geschwindigkeit, mit der er fuhr, einen Führerschein benötigt hätte. Und genau den besaß der 19-Jährige nicht. Unangenehme Folge: ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ende Januar verschlug es den Herdecker und seinen Roller nach Hagen. Ein Streifenwagen fuhr dort dann direkt hinter ihm her, und so kam ans Licht, dass er etwa 60 Stundenkilometer auf dem Tacho hatte, obwohl ihm mit seinem Zweirad ohne entsprechende Fahrerlaubnis höchstens Tempo 45 gestattet war.

Richter milde gestimmt

Im Prozess vor dem Amtsgericht Wetter zeigte sich der 19-Jährige nun einigermaßen irritiert: „Der Roller hätte eigentlich nicht so schnell fahren können.“ Als er ihn gekauft habe, sei er bis zu 70 Stundenkilometer schnell gewesen. Und da ihm das ja nicht gestattet gewesen sei, habe er ihn drosseln lassen. Danach, das habe er getestet, habe der Tacho zwar noch 70 angezeigt, das GPS aber nur 50. Gleichzeitig war ihm anzumerken, dass ihm bewusst war, einen Fehler gemacht zu haben. Vielleicht auch deshalb betonte er, den Roller nun gar nicht mehr zu besitzen. Der sei kaputtgegangen, als er in einer Kurve weggerutscht sei.

Exakte Angaben

Externe Navis mit Tempo-Angabe weichen oftmals von der Tacho-Anzeige ab.

Die Angaben des Navis gelten dabei als die exakteren, was bei Tempolimits zu beachten ist.

Ein nahezu leeres Strafregister, berufliche Perspektiven und eine insgesamt positive Sozialprognose stimmten Anklägerin und Richter milde. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 100 Euro Geldbuße zugunsten des Westfälischen Kinderdorfes eingestellt. Zum Abschied fand Jugendrichter Janbernd Wessel allerdings deutliche Worte für den jungen Herdecker: „In Zukunft sollten Sie ein bisschen aufpassen, wie das mit Fahrzeugen und dem Straßenverkehr ist.“ Ansonsten drohten dem 19-Jährigen künftig doch noch Strafen. „Sehen Sie zu, dass Sie es jetzt vernünftig machen.“