Wetter. Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten konnten den Richter am Amtsgericht Wetter nicht überzeugen. Wohl auch wegen 23 Einträgen im Strafregister.

Nach einer unschönen Trennung und im Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn ließ sich ein 51-Jähriger dazu hinreißen, seine frühere Freundin in Wetter massiv zu bedrohen und zu beleidigen. Vor dem hiesigen Amtsgericht wurde der Mann nun nicht müde, seine Unschuld zu beteuern und wurde dabei auch immer wieder laut. Überzeugen konnte er allerdings nicht.

Die beiden Zwischenfälle, mit denen sich das Amtsgericht jetzt befassen musste, ereigneten sich Anfang November. Zunächst kündigte der 51-Jährige seiner Ex-Freundin bei einer Begegnung im Bereich des Ruhrtal-Centers an: „Ich mache Dich kalt, Du Schlampe.“ Nur einen Tag später stand er vor ihrer Tür und äußerte diesmal: „Wenn Du mir den Kleinen entziehst oder mich nicht reinlässt, mache ich Dich kalt.“

Sorgerechtsstreitigkeiten

Drohungen und eine Beleidigung, die der Mann aus Bochum jetzt, vorsichtig formuliert, vehement in Abrede stellte. „Das ist doch alles Quatsch und gelogen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Sie erzählt immer nur Geschichten“, empörte er sich. Sie wolle ihm schaden und dabei gehe es um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Noch vor fünf Wochen sei er mit der Frau zusammen gewesen. Aber nun wolle er nichts mehr mit ihr zu tun haben. „Bringen Sie mir mal einen Zeugen dafür her. Ich kann auch einfach zur Polizei gehen und irgendwelchen Quatsch erzählen. Da steht eine Aussage gegen die andere.“ Der Angeklagte war sauer und wollte das auch zeigen. Ständig sprach er dazwischen und wurde laut. Schließlich kassierte er sogar 100 Euro Ordnungsgeld wegen Ungebühr. „Sie würden sich genauso aufregen, wenn Sie hier unschuldig sitzen würden.“

Seine Ex-Freundin (33), die, um ihm besser aus dem Weg gehen zu können, bereits von Bochum nach Wetter zog, wiederholte indes im Zeugenstand, wie er sie bedrohte und beleidigte. Sie sprach von regelmäßigen Polizeieinsätzen, von Stalking und Angst. Ganz gewiss seien sie vor 5 Wochen nicht mehr zusammen gewesen. „Er versteht einfach nicht, dass ich nicht mehr möchte.“ Ihre Worte bezeichnete der Angeklagte wenig später als Märchen. „Es gibt keine Zeugen“, betonte er noch einmal und fragte dann: „Für was soll ich verurteilt werden?“

Keine Zweifel

Richter Dr. Johannes Kuhn machte sich kurz darauf die Mühe, es ihm zu erklären: „Ich habe keine ernsthaften Zweifel, dass es an den beiden Tagen zu den Vorfällen gekommen ist.“ Die Geschädigte sei glaubhaft und habe ohne überschießende Belastungstendenz ausgesagt. Mit Blick auf das Verhalten in der Verhandlung erklärte er dann: „Sie können sehr aufgebracht sein und haben sich selbst offenbar nicht richtig im Griff.“

Der Angeklagte, ein Mann mit 23 zum Teil einschlägigen Eintragungen im Strafregister, wurde zu insgesamt 80 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe verurteilt. Zum Abschied appellierte Richter Dr. Johannes Kuhn an seine Vernunft: „Vermeiden Sie künftig solche Konfrontationen.“