Hagen. . Der 26-jährige Angeklagte, der mit drei Komplizen zwei Spielhallen ausgeraubt hat, wurde vom Hagener Landgericht zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Verurteilte hatte zuvor die einstige Hauptbelastungszeugin geheiratet, damit sie im Zeugenstand die Aussage verweigern konnte.
Er war sich ganz sicher: „Das wird ein Freispruch“, tönte der Angeklagte, ein athletisch gebauter und gut durchtrainierter 26-Jähriger, direkt vor der Urteilsverkündung über den Gerichtsflur. Dann schlenderte er laut lachend in den Saal. Er kam nicht mehr heraus.
Zumindest nicht durch die Tür, die wieder nach draußen in die Freiheit führte. Die Kammer des Hagener Landgerichts verkündete zuerst das Urteil – vier Jahre und acht Monate Haft – und dann einen Haftbefehl. Sofort klickten im Saal die Handschellen. Da verging dem frisch gebackenen Ehemann Richard (Name geändert) aus Hemer das Lachen.
Opfer sackte weinend zusammen
Er gehörte einer vierköpfigen Bande an, die im Februar letzten Jahres zwei Hagener Spielhallen ausraubte und dabei gerade mal 2000 Euro erbeutete. Für die beiden anderen erwachsenen Mittäter (25 Jahre alt) gab es Haftstrafen von vier Jahren sowie vier Jahren und drei Monaten. Paul aus Iserlohn, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, bekam eine Jugendeinheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Er war bereits im Februar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine Zeitarbeitsfirma ausgeraubt hatte.
Bei den beiden Überfallen auf die Casinos an der Hochstraße und der Eckeseyer Straße war jeweils eine silberne Waffe im Spiel. Es handelte sich zwar um eine ungefährliche Softair-Pistole, aber das konnten die um ihr Leben bangenden Spielhallenangestellten nicht wissen. Ein Opfer ist bis heute traumatisiert, sackte im Zeugenstand weinend zusammen.
Letzten Donnerstag geheiratet
„Wir haben hier die erheblichen Tatfolgen erlebt“, führte Vorsitzender Richter Marcus Teich aus. „Wenige Sekunden reichen aus, das Leben eines Menschen zu ruinieren. Es sind oftmals Leute, die sich ihren Job nicht aussuchen können, und die werden dann noch lange beeinträchtigt durch so eine dämliche Tat.“
Angeklagter Richard wippte nervös. Was hatte er nicht alles dafür getan, um freigesprochen zu werden? Mit der einstigen Hauptbelastungszeugin hatte er sich für verlobt erklärt, damit sie im Zeugenstand die Aussage verweigern konnte. Als das Gericht das angebliche Eheversprechen anzweifelte, führte er sie letzten Donnerstag sogar vor den Traualtar und präsentierte dem Gericht die Heiratsurkunde. Es half alles nicht.