Hagen. Die Stadt Hagen muss an den Stuttgarter Baukonzern Züblin 100.000 Euro zahlen. Der Grund: Die Stadt hatte über mehrere Jahre Gebühren auf einem Parkstreifen am Fuße des Rembergs kassiert, obwohl das schmale Grundstück der süddeutschen Bauunternehmung gehörte.

Die Stadt Hagen muss an den Stuttgarter Baukonzern ­Züblin 100.000 Euro zahlen. Der Grund: Die Stadt hatte über mehrere Jahre Gebühren auf einem Parkstreifen am Fuße des Rembergs ­kassiert, obwohl das schmale Grundstück der süddeutschen Bauunternehmung gehörte.

Nach Informationen unserer Zeitung haben sich die Stadt und ­Züblin nun vor dem Hagener Landgericht geeinigt. Einerseits bedeutet dies 100.000 Euro, die den gebeutelten städtischen Haushalt zusätzlich belasten, andererseits ist die Stadt mit einem blauen Auge davongekommen. Denn wenn der Klage des Baukonzerns stattgegeben worden wäre, hätte Hagen zu einer Zahlung in Millionenhöhe verdonnert werden können.

Einnahmen der 35 Parkplätze flossen über Jahre ins Stadtsäckel

Rückblick: Vor knapp zwei Jahren – am 24. Dezember 2012 – erreichte das Hagener Landgericht die Klage von Züblin.

Inhalt der Klage: die Bewirtschaftung des Parkstreifens an der Rathausstraße am unteren Remberg. Das Areal gehörte über zehn Jahre der Stuttgarter Bauunternehmung. Allerdings hatte die Stadt dort ohne Genehmigung des Eigners einen Parkautomaten betrieben. Die Einnahmen, die die etwa 35 Parkplätze auf dem Grund einspielten, flossen also ins Stadtsäckel und nicht auf das Konto des Grundstückseigentümers Züblin.

Zum Hintergrund: Vor Jahrzehnten befand sich am Fuße des Rembergs noch die Bettermann-Brauerei. Nach deren Abriss wurde das Areal als Parkfläche genutzt. Ende der 90er Jahre plante eine Investorengemeinschaft, auf dem Grundstück ein Soziales Rathaus zu errichten. Doch die Pläne mündeten in die Insolvenz.

Parkstreifenboxen sind Zufahrt zum CVJM gewichen

Der Parkstreifen samt Parkautomat, der zum juristischen Streit zwischen dem Baukonzern Züblin und der Stadt Hagen führte, befand sich zwischen Rembergstraße und Märkischem Ring.

Seit Frühjahr 2011 ist das Hagener Unternehmen Hapark GmbH im Besitz der gesamten „Bettermann“-Fläche. Aufgrund seiner Nähe zur Innenstadt gilt das Grundstück als äußerst attraktiv.

Das schmale Grundstück (Flurstück 130) ist kein Parkboxenstreifen mehr, sondern bildet einen Teil der Zufahrt zum CVJM. Auf dem Bettermann-Parkplatz am Märkischen Ring finden heute 150 Autos Platz.

Ende 2001 kaufte Züblin von besagter Insolvenzgemeinschaft die von Hagenern stets als „Bettermann-Grundstück“ bezeichnete Fläche für eine stolze Summe. Mit dem Ziel, dort ein Einkaufszentrum (Kaufland) zu errichten.

Doch Züblins Rechnung ging nicht auf – aufgrund zu hoher Luftverschmutzung erteilte die Stadt für das Gelände keine Baugenehmigung.

Daraufhin verkauften die Stuttgarter die komplette Fläche, die über Jahre von Parkbetreiber Paul Eckhardt bewirtschaftet worden war, an einen neuen Eigner – die Hagener Hapark GmbH. Die Eigentumsübertragung fand vor dreieinhalb Jahren statt. Erst im Zuge dieser Verhandlungen fiel den Züblin-Vertragspartnern besagter Seitenstreifen mit Stellplätzen auf. Dieser gehörte nicht zu dem von Paul Eckhardt mit einer Schranke abgetrennten Bettermann-Parkplatz. Auf dem durch einen Zaun separierten Streifen stand der von der Stadt Hagen betriebene Extra-Parkautomat. Eine lukrative Einnahmequelle. . .

Züblin forderte Ausfallgeld für beinahe zehn Jahre

Im Rahmen einer Klage wollte der Baukonzern Züblin daraufhin klären, wie viel Geld die Stadt Hagen über Jahre „illegal“ kassiert hatte und forderte für den Zeitraum 1. Januar 2002 bis 18. Mai 2011, also für beinahe zehn Jahre, ein Ausfallgeld.

Nun kam es vor dem Hagener Landgericht zur Einigung: Die Stadt Hagen zahlt für die letzten zwei Jahre, in denen sie besagte Parkgebühren kassierte, ein geschätztes Ausfallgeld. Der Rest ist verjährt.