Hagen-Hochschulviertel. Die Fachhochschule Hagen und zwei Anwohner liegen weiterhin im Rechtsstreit über den Bau eines zweigeschossigen Parkhauses auf dem Park-Areal an der Feithstraße. Die Anwohner pochen auf ihre Nachbarschaftsrechte — die FH braucht dringend mehr Stellplätze.

Noch immer ruhen die Pläne der Fachhochschule (FH) Hagen, auf ihrem Park-Areal an der Feithstraße, ein zweigeschossiges Parkhaus zu errichten, in dem künftig 247 Pkw abgestellt werden können. Denn: Gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Hagen wurde beim Verwaltungsgericht in Arnsberg Klage eingereicht. Und zwar von den Anwohnern Friedrich und Günter Beckmann, die Verständnis für das Bauvorhaben der FH haben, ihre Nachbarschaftsrechte aber nicht gesichert sehen. „Wir sind absolut gesprächsbereit“, sagt Friedrich Beckmann, „und: was die FH da vor hat, finden wir okay.“

Der Parkdruck ist hoch rund um die Fachhochschule an der Haldener Straße. Hunderte Pendler, die auf dem Park-Areal an der Feithstraße keinen Parkplatz finden, weichen in die vielen Wohnstraßen der näheren Umgebung aus. Zur Attraktivitätssteigerung und auch, um den vielen Beschwerden der Anwohner Rechnung zu tragen, will die FH das Parkhaus, das in seiner Bauweise dem des Westfalenbades ähneln wird, und weitere 112 Stellplätze auf den Freiflächen rund um das Parkhaus schaffen.

Nachbarschaftsrechte sichern

Soweit der Plan, gegen den die Anwohner Friedrich und Günter Beckmann von der Idee her nichts einzuwenden haben, aber gerne vertraglich fixiert haben wollen, dass die an den Parkplatz angrenzende Wohnbebauung nach dem Bau des Parkhauses nicht durch weitere Bauvorhaben seitens der FH beeinträchtigt wird. Friedrich Beckmann: „Einer Einigung steht aus unserer Sicht nichts im Wege. Wir wollen nur unsere Nachbarschaftsrechte gewahrt wissen.“ In einem Vertragsentwurf der Fachhochschule seien die Belange der Beckmanns nicht berücksichtigt worden, sagt er.

Bei einem Gütetermin vor Ort, an dem Vertreter des Verwaltungsgerichts, der Stadt, der FH und die Anwohner teilgenommen haben, sei man sich schon einig gewesen, berichtet Beckmann. Letztlich wolle die FH das Protokoll dazu aber nicht unterschreiben. Beckmann: „Wir sind weiter verhandlungsbereit.“

Keine weiteren Bauvorhaben

Die Fachhochschule vertritt den Standpunkt, dass ein Vertrag aufgesetzt worden sei, der klar deutlich mache, dass für die Dauer der Nutzung des Geländes durch die FH keine Bebauung des betreffenden Grundstücks mit weiteren Stellplätzen erfolgen würde. Auch vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Besitzer des Geländes, sei dieser Vertrag schon unterschrieben worden. Man werde den Belangen der Anwohner also gerecht.

„Das Recht“, sagt Anwohner Friedrich Beckmann, „ist in diesem Fall auf unserer Seite.“ Er möchte gesichert wissen, dass hier in Zukunft nicht nur keine weiteren Stellplätze entstehen, sondern auch keine anderen Bauvorhaben realisiert werden, die die Wohnbebauung tangieren.

Jetzt liegt der Ball beim Verwaltungsgericht in Arnsberg. Außer, es kommt doch noch eine einvernehmliche Lösung zustande.