Hagen-Mitte. . Der Baukonzern Züblin fordert von der Stadt Hagen per Klage die Erstattung von Parkgebühren.

Rück­forderungen eines ehemaligen Innenstadt-Grundstückseigen­tümers könnten die filigrane ­Finanzplanung im Hagener Rathaus ins Wanken bringen. Der Kläger aus Süddeutschland erhebt den Vorwurf, dass die Stadt auf seinem ­Boden illegal über Jahre Parkgebühren kassiert und für sich behalten habe.

Züblin klagt

Konkret: Es geht um die Klage des Stuttgarter Baukonzerns Züblin gegen die Stadt Hagen, die am 24. Dezember 2012 das Hagener Landgericht erreichte. Im Mittelpunkt steht die Bewirtschaftung des Parkstreifens an der Rathausstraße am Fuße des Rembergs. Das schmale Grundstück (Flurstück 130) gehörte über zehn Jahre der Bauunternehmung.

Allerdings ­hatte die Stadt dort ungerührt und ohne Genehmigung des Eigentümers einen Parkautomaten betrieben. Sprich, die Einnahmen, die die etwa 35 Parkplätze auf dem fremden Grund einspielten, ­flossen ins Stadtsäckel und nicht etwa auf das Konto des Grundstückseigentümers Züblin. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, wollen sich derzeit weder die Stadt noch die Züblin-Konzernkommunikation zu Details der Klage näher äußern.

Aus Sozialem Rathaus wurde nichts

Zum Hintergrund: Vor Jahrzehnten befand sich zwischen Remberg, Rathausstraße und ­Märkischem Ring noch die Bettermann-Brauerei. Nachdem diese abgerissen worden war, wurde das Areal als Parkfläche genutzt. Ende der 90er Jahre plante eine Investorengemeinschaft, auf dem attraktiven, da innenstadtnahen Grundstück ein mehrgeschossiges Soziales Rathaus zu errichten. Doch die Pläne mündeten in die Insolvenz.

Am 8. November 2001 kaufte Züblin von besagter Insolvenzgemeinschaft die von Hagenern stets als „Bettermann-Grundstück“ bezeichnete Fläche für einen stolzen Preis. Mit dem Ziel, dort ein Einkaufszentrum (Kaufland) zu errichten. Allerdings hatte sich ­Züblin verkalkuliert – für das Areal wurde aufgrund befürchteter zu hoher Luftverschmutzung seitens der Stadt keine Baugenehmigung erteilt. Schließlich verkauften die Süddeutschen die komplette ­Fläche, die über Jahre von Parkbetreiber Paul Eckhardt bewirtschaftet wurde, an einen neuen Eigner – die Hagener Hapark GmbH.

Lukrative Extra-Parkautomaten

Die Beurkundung fand im Juli 2010, die Eigentumsübertragung im Frühjahr 2011 statt. Erst im Zuge dieser Verhandlungen fiel den Züblin-Vertragspartnern besagter ­Seitenstreifen mit Stellplätzen auf. Dieser gehörte nicht zu dem von Paul Eckhardt mit einer Schranke abgetrennten Bettermann-Parkplatz. Auf dem durch einen Zaun separierten Streifen stand der ­lukrative Extra-Parkautomat – betrieben von der Stadt. Im Rahmen der Klage will Züblin nun klären, wie hoch die Einnahmen waren, die die Stadt Hagen über Jahre ­kassiert hat. Im zweiten Schritt fordert Züblin ein Ausfallgeld für den Zeitraum 1. Januar 2002 bis 18. Mai 2011, also für fast zehn Jahre.

Wird der Klage des Baukonzerns stattgegeben, könnte die Stadt ­Hagen zu einer Zahlung in Millionenhöhe verdonnert werden.