Hagen/Holthausen. . Harald Stahl hat sich erfolgreich gegen ein Knöllchen der Stadt Hagen gewehrt. Er sollte 15 Euro zahlen, weil er im eingeschränkten Halteverbot geparkt hatte, wo eigentlich nur Be- und Entladen erlaubt ist. Doch das darf er zum Brötchenholen, hat die Stadt nach seinem Widerspruch befunden.

Kann man in der Innenstadt falsch parken, während das Auto längst auf dem Firmenparkplatz in Wehringhausen steht und man den Dienst begonnen hat? Die Frage klingt absurd, Harald Stahl aus Holthausen musste sie sich aber stellen, denn er hatte ein Falschparker-Knöllchen bekommen, das zeitlich gar nicht passen konnte.

Ausnahmeregel gilt auch für Brötchenholer

Eine Antwort auf die Frage hat er von der Stadt allerdings nicht bekommen, die ließ das Bußgeld nach Stahls Beschwerde schon an der ersten Hürde scheitern. Und bestätigte ihm damit zumindest seine Erkenntnis: Zum Brötchenholen darf man sein Auto im eingeschränkten Halteverbot (gekennzeichnet durch das Halteverbot-Schild mit einem Balken) abstellen. Die Ausnahme-Regel für das Be- und Entladen gilt de facto also nicht nur für Anlieferer, sondern auch für Brötchen-Holer.

Was war genau passiert? Als Harald Stahl nach seinem Urlaub einen Falschparker-Bescheid von der Stadt im Briefkasten fand, da dachte er zunächst: „Ja, stimmt, da habe ich bei ‘Brödis’ vor der Arbeit Brötchen geholt.“ Der 56-Jährige hatte damals am Märkischen Ring geparkt, wo ein eingeschränktes Halteverbot gilt, und war zu dem Bäckerei-Geschäft um die Ecke in die Mittelstraße gelaufen.

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Stahl legte das Schreiben zunächst wieder weg und hätte fast gezahlt. Doch dann blickte er noch einmal auf die angegeben Zeit: 13.22 Uhr. Und ihm ging ein Licht auf. War er zu der Zeit nicht längst an seiner Arbeitsstelle beim Batteriehersteller Hawker in Wehringhausen? Er ließ sich von der Personalabteilung eine Zeitnachweisliste ausdrucken. Und die besagt: Um 13.20 Uhr hatte er sich bei Hawker bereits in das Erfassungssystem eingeloggt. „Und vorher musste ich ja noch vom Märkischen Ring nach Wehringhausen und vom Parkplatz zum Kartenleser.“

Zeigen die mobilen Erfassungsgeräte von Hagener Politessen also eine falsche Zeit an? Sind viele Knöllchen ungültig? Die spannende Frage bleibt ungeklärt, denn einige Tage nach Harald Stahls Beschwerde nahm die Stadt das Knöllchen zurück. Aber nur, weil das Brötchenholen als Be- und Entladen gilt. Stadtsprecher Michael Kaub: „Das ist so zwar nicht gesetzlich geregelt, aber ein Ergebnis der Rechtsprechung.“ Daher wird bei entsprechenden Widersprüchen ein Knöllchen in der Regel niedergeschlagen.

Falsche Zeit auf dem Bußgeldbescheid?

Und die offensichtlich falsche Zeit auf dem Bußgeldbescheid? „Die Mitarbeiterinnen im Außendienst werden immer wieder erinnert, vor Dienstbeginn zu kontrollieren, ob die Uhrzeit auf den mobilen Geräten stimmt.“ Ob das im konkreten Fall so war, ist rechtlich nicht mehr relevant. Für alle Fahrer, die ein Knöllchen bekommen, scheint sich der Blick auf die Zeit darauf im Zweifelfalle aber zu lohnen.