Hagen. Ist die Betriebsratswahl beim Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) nicht korrekt durchgeführt worden und muss sie deshalb wiederholt werden? Das wird derzeit gerichtlich geprüft. Für Streit sorgt vor allem ein „wandernder Pappkarton“. Auch sonst gab es Pannen.
Zwischen dem 1. und 3. April konnte die Belegschaft des HEB, einer Tochtergesellschaft der Stadt, ihren neuen Betriebsrat wählen. Vier Wählerlisten wurden aufgestellt, auch eine neue Liste mit dem Namen „Diplom-Wirtschaftsingenieur Jürgen Dute“.
Dahinter stehen sechs HEB-Mitarbeiter, vier davon sind Mitglieder der Gewerkschaft Verdi. Ausdrücklich wird betont, dass man „keine Anti-Gewerkschaftsliste“ sei. Man habe sich zusammengeschlossen, weil man sich über die Dienstwagen-Affäre ärgerte, „die der alte Betriebsrat einfach durchgewinkt hatte“. Im frisch gewählten Betriebsrat konnte die „Dute-Liste“ einen von insgesamt neun Sitzen erobern.
„Einmal-Urne“ von Verdi
Doch nunmehr wird die Wahl ausgerechnet vom neuen Betriebsratsmitglied Jürgen Dute (52) angefochten. „Daran kann man sehen, dass es ihm nicht um den Posten geht“, erklärt sein Anwalt Dr. Andreas Lohmeyer, „sondern nur darum: So wie diese Wahl zustande kam, ist es einfach nicht hinnehmbar.“ Dute und zwei Mitstreiter haben beim Arbeitsgericht eine Wahlanfechtungsklage (Az. 2 BV 7/14) eingereicht. Ihr Ziel: Neuwahlen. Jetzt fand der Gütetermin statt.
Die drei Kläger nehmen vor allem an der Wahlurne Anstoß: Obwohl im HEB seit Jahren eine Holzkiste mit Vorhängeschloss vorhanden sei, hätte diesmal lediglich ein Pappkarton zur Stimmabgabe bereitgestanden. Der Einwurfschlitz sei über Nacht nicht versiegelt gewesen.
"Die Wahlurne war ein wandernder Pappkarton"
Thomas Würpel (45), sowohl alter als auch neu gewählter HEB-Betriebsratsvorsitzender, stellt klar: Es habe sich um eine „Einmal-Urne“ von Verdi gehandelt, ein Karton aus Pappe, der von innen und außen verklebt worden sei. Anders als von den Klägern behauptet, habe die Urne auch nie im Wahlvorstandsbüro gestanden. An den Wahltagen sei der Karton zwischen den beiden Wahllokalen Fuhrparkstraße und Am Pfannenofen (Müllverbrennungsanlage) von jeweils zwei Wahlvorständen hin- und hertransportiert worden. Über Nacht habe er im Lager gestanden. Richterin Stefanie Kröner: „Da hätte man mit einem Messer oder einer großen Pinzette leicht manipulieren können.“
Jetzt wohl Neuwahl
„Der Betriebsrat des HEB wird jetzt wohl mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurücktreten und Neuwahlen einleiten“, kündigt BR-Vorsitzender Thomas Würpel an.
Würpel: „Ich rechne mit der entsprechenden Gremienentscheidung in drei bis sechs Wochen.“
Der jetzige Betriebsrat erhielt 246 Stimmen.
„Dass der Einwurfschlitz über Nacht nicht versiegelt war, ist sicher schiefgelaufen“, räumt Würpel ein. Die Richterin: „Die Wahlurne war ein wandernder Pappkarton. Ich will mich aber darüber nicht lustig machen.“
"Der Arbeitgeber möchte eine Gerichtsentscheidung"
Ein weiterer Vorwurf der Kläger: HEB-Beschäftigte, die dauerhaft erkrankt sind, seien über die Betriebsratswahl nicht informiert worden. Stattdessen habe ein Wahlvorstandsmitglied am letzten Wahltag bei einem erkrankten Beschäftigten angerufen und ihm das Angebot gemacht, mit den Briefwahlunterlagen zum Zwecke des Ausfüllens vorbeizukommen.
Der HEB-Betriebsratsvorsitzende räumt auch hier eine Panne ein: „Das muss ich gestehen, da sind uns vier Personen durchgegangen, das waren Rentner auf Zeit. Wir haben sie am letzten Wahltag noch angerufen und über die Wahl informiert. Eine Person haben wir nicht erreichen können, die wohnt jetzt auf Sylt.“ Anwalt Sebastian Kröger erklärte für den HEB: „Der Arbeitgeber möchte eine Gerichtsentscheidung.“ Die wird es frühestens am 20. August geben. Für diesen Tag wurde von der Richterin der Kammertermin anberaumt.