Hagen/Hamm. . Am Donnerstag befasste sich das Landesarbeitsgericht (LAG) in zweiter Instanz mit dem Fall “schwatta1969“. Der städtische Hausmeister soll Fundsachen, die Sportler in einer Halle vergessen hatten, bei Ebay angeboten haben. Ihm war daraufhin gekündigt worden. Das Gericht regt nun einen Vergleich an.

Das Verfahren um den am 14. Februar 2013 fristlos entlassenen städtischen Hausmeister (44), der unter dem Nicknamen „schwatta 1969“ Vereinsbälle von Boele-Kabel zur Versteigerung bei Ebay angeboten haben soll, entwickelt sich zur scheinbar unendlichen Geschichte.

Gestern musste sich in der zweiten Instanz das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm mit dem Fall befassen, der für großes öffentliches Aufsehen gesorgt hatte. Die 15. Kammer unter Vorsitz von Dr. Klaus Wessel beschäftigte sich mehr als eine Stunde mit den arbeitsrechtlichen Klippen der Verdachtskündigung – fällte aber noch kein Urteil. „Nach Beratung regt das Gericht einen Vergleich an, den Hausmeister weiter zu beschäftigen“, erklärt LAG-Sprecher Dr. Guido Jansen. „Sollte der Einigungsvorschlag nicht zustande kommen, wird es am 15. Mai einen weiteren Kammertermin geben.“

Stadt ist in die Berufung gegangen

Wie berichtet, hatte die Stadt den Kündigungsschutzprozess ihres Hausmeisters in erster Instanz verloren. Dagegen war sie in die Berufung gegangen. Denn das Arbeitsgericht Hagen hatte im August vergangenen Jahres nicht nur einen Formfehler bei der Anhörung des Personalrats entdeckt, es verurteilte die Kommune auch, „schwatta 1969“ umgehend weiterzubeschäftigen.

Dem sei man bislang auch brav nachgekommen, allerdings nicht am selben Arbeitsplatz, erklärte Volker Bald, Verwaltungsleiter des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH), am Rande des Verfahrens. „Das Problem ist doch, dass es von der Öffentlichkeit so wahrgenommen wird, als würde die Stadt eine mögliche Fundunterschlagung dulden und nichts dagegen unternehmen.“

Dass es sich zumindest bei einem versteigerten Ball um Vereinseigentum der Basketballer handelte, ist unstreitig. „Wir werfen dem Objektbetreuer nicht vor, dass er die Bälle gestohlen hat, sondern nur, dass der Verdacht besteht, dass er die Bälle verkaufen wollte“, erklärte der Rechtsvertreter der Stadt. Im Übrigen habe der Gekündigte zu seiner Entlastung „zwei Versionen“ vorgetragen. Erstens: Die Bälle wären ohne sein Wissen versteigert worden und er hätte auch nicht mitbekommen, dass dazu sein Ebay-Account benutzt worden sei. Zweitens: Er hätte zwar zwei Bälle eingestellt, aber ohne zu wissen, dass es sich um Vereinsbälle handelte.

„Das wird trotzdem nicht für die fristlose Kündigung reichen“, ist sich der engagierte Arbeitsrechtler Reiner Friedrichs (Hagen) sicher, „denn die Stadt war vor der Verdachtskündigung zur umfassenden Sachverhaltsermittlung verpflichtet.“