Hagen. . Er ist ohne gültige Fahrerlaubnis Taxi gefahren, und obendrein hat der 46-Jährige auch noch ein Handy behalten, das ein Fahrgast im Auto verloren hatte. Deshalb musste sich der Hohenlimburger jetzt vor Gericht verantworten.

Eigentlich wollte Sven Mendricks (25) aus Wehringhausen gegen 1 Uhr nachts nur noch nach Hause. Deshalb stieg der Friseur mit seinem Freund Marco Caruso (23) am Stadtfenster in ein Taxi. Mittlerweile wissen beide, dass das ein Fehler war.

Vor Gericht sitzt ein Taxifahrer aus Hohenlimburg. Der 46-Jährige mit Halbglatze, opulentem Kugelbauch und poltrigem Auftreten ist angeklagt, ohne gültige Fahrerlaubnis ein Taxi gefahren zu haben. Er habe außerdem ein Mobiltelefon behalten, das ein Fahrgast verloren hatte.

Smartphone fiel in den Fußraum

Der Fahrgast war Sven Mendricks. Am 1. September vergangenen Jahres öffnete er in der Innenstadt vor McDonald’s die Taxitür und nahm vorne Platz – während sich Freund Marco auf die Rückbank setzte. Die kurze Fahrt ging zur Augustastraße. Mendricks, der die ganze Zeit sein „Samsung Galaxy Note“-Handy in der Hand hielt, wollte am Ziel den Fahrpreis bezahlen. Dazu legte er das Smartphone auf sein Bein und zückte das Portemonnaie.

Dabei rutschte das wertvolle Handy (Preis: 499 Euro) unbemerkt herunter und fiel in den Fußraum – was Mendricks aber erst bemerkte, er als er und sein Freund bereits draußen standen und die Autotüren gerade zugeschlagen hatten. Der Taxifahrer ließ sich nicht mehr aufhalten, gab Gas und brauste davon.

Gerät plötzlich ausgeschaltet

Sofort versuchten die beiden Freunde, das im Taxi verlorene Mobiltelefon anzurufen. „Zweimal ging der Ruf noch durch, dann war das Gerät plötzlich ausgeschaltet“, berichtet Marco Caruso im Zeugenstand. Den Fahrer über die Taxizentrale zu erreichen, blieb auch erfolglos.

Sein Wagen sei auch gar nicht an den Taxifunk angeschlossen, erklärt der behäbige Angeklagte. Er fahre das Taxi ja nur nebenbei und lasse sich die Mini-Einkünfte mit Hartz IV aufstocken. Weil der alte Mercedes jedoch immer mal wieder zu schnell fuhr und bereits zweimal auf der Saarlandstraße geblitzt worden war, hatte das Gericht ein Fahrverbot gegen den Taxifahrer verhängt. Was ihn nicht daran hinderte, ohne gültige Fahrerlaubnis weiterzufahren: „Mir war nicht bekannt, dass mein Führerschein amtlich beschlagnahmt war“, sagt er.

Zufall half bei der Ermittlung

Dass der Hohenlimburger dann doch noch ermittelt werden konnte, ist einem Zufall zu verdanken: Am Tag nach dem Vorfall entdeckte Marco Caruso das Taxi zufällig am Hauptbahnhof und stellte den Fahrer lautstark zur Rede: „Rück’ sofort das Handy von meinem Freund heraus!“

Der ertappte Taximann fühlte sich „öffentlich beleidigt“ und zeigte den jungen Mann an. Das hätte er besser nicht getan, denn bei den Ermittlungen kam heraus, dass er selbst wegen Beleidigung vorbestraft ist – und dummerweise auch wegen Betrugs.

Weitere Prozesse folgen

Nun kommt eine weitere Geldstrafe von 900 Euro dazu. „Sie haben das Handy ausgeschaltet, als es klingelte und anschließend für sich behalten“, so Strafrichterin Nina Hüsken im Urteil, „das nennt man Unterschlagung.“

Der Fall geht weiter: Sven Mendricks will den dreisten Taxifahrer jetzt verklagen und für sein verschwundenes Handy Schadensersatz fordern. Und der Verurteilte? Er hat gegen seine Verurteilung Berufung angekündigt.