Hagen. Mit einem Leitfaden zur Korruptionsprävention für Mandatsträger sowie einer Richtlinie für die Manager kommunaler Gesellschaften will Oberbürgermeister Dehm künftige Skandale im Konzern Stadt unterbinden.
Mit einem Leitfaden zur Korruptionsprävention für Mandatsträger sowie einer Richtlinie für die Manager kommunaler Gesellschaften will Oberbürgermeister Dehm künftige Skandale im Konzern Stadt unterbinden. Gemeinsam mit Politikern der im Rat vertretenen Fraktionen hat er einen umfangreichen Verhaltenskodex erarbeitet, der zukünftig für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bindend sein soll. „Künftig haben wir klare Spielregeln dafür, was in den Gesellschaften geht und was nicht“, zeigte sich Dehm mit dem Ergebnis der langwierigen Verhandlungen zufrieden.
Auslöser der neuen Vorschriften waren vor allem die über 30.000 Euro teure Abschiedsfeier des ehemaligen Geschäftsführers der Hagener Wohnungsgesellschaft (HGW) sowie die Vergabe von fünf Dienstautos für die zweite Managementebene des Hagener Entsorgungsbetriebs (HEB). Beide Vorgänge hatten in der Bevölkerung heftigen Unmut hervorgerufen. Als dann auch Baudezernent Thomas Grothe in seiner Eigenschaft als Vorstand des Hagener Wirtschaftsbetriebes einen 70.000 Euro teuren Dienstwagen erhalten sollte, scheiterte dies am Widerstand der Öffentlichkeit. Im letzten Jahr erhitzte zudem die Beratervertragsaffäre um den Oberbürgermeister und seinen Sozialdezernenten Christian Schmidt die Gemüter und sorgte für staatsanwaltliche Ermittlungen.
Stadtrat hat das letzte Wort
Solchen Verwerfungen soll die Beteiligungsrichtlinie, die der Stadtrat verabschieden muss, vorbeugen. Sie enthält klare Regelungen zur Steuerung der städtischen Unternehmen, zu Kontrollmechanismen, Jahresabschlüssen, der Stellung und Aufgabe von Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Beiräten sowie zur Bestellung von Geschäftsführern und Vorständen und zur Ausgestaltung von deren Verträgen. Ferner werden Regelungen zu Dienstwagen, Jubiläen und Abschiedsfeiern, Sponsoring- und Spendenleistungen oder Beraterverträgen getroffen.
Soll etwa ein solcher Vertrag innerhalb von zwei Jahren nach Ausscheiden aus der Gesellschaft abgeschlossen werden, ist dafür die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig. Die Kosten für Jubiläen und Abschiedsfeiern müssen von Managern selbst getragen werden. Dienstwagen für Geschäftsführer oder Vorstände müssen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit von Preis, Ausstattung und Modell vom Aufsichtsrat genehmigt werden, zudem soll für die gewählte Fahrzeugklasse auf geringen Schadstoffausstoß und niedrige Verbrauchswerte geachtet werden. Ob die Dienstwagen, wie im Falle des HEB, auch privat genutzt werden dürfen, muss ebenfalls der Aufsichtsrat entscheiden.
Sponsoring und Spenden
Sponsoring und Spenden müssen sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens orientieren. In begrenztem Umfang zulässig ist die Bereitstellung von Freikarten für Veranstaltungen in Einrichtungen der Unternehmen für Werbe- oder soziale Zwecke.
Am Donnerstag kommender Woche wird sich zunächst der Hauptausschuss mit der Beteiligungsrichtlinie und dem Leitfaden befassen, beschlossen werden soll der Ethikcode am 20. Februar im Rat.