Hagen. . Obwohl er den Ruhrgebiets-Parkausweis für Handwerker besitzt und damit u.a. im eingeschränkten Halteverbot parken darf, erhielt Antonio Corvino ein Knöllchen. Weil die Hälfte seines Wagens auf dem Bürgersteig stand.

Mit seinem Betrieb für Innenausbau hat Antonio Corvino (47) gut zu tun. Er liebt es zu malochen, und das mus er auch, wenn wieder einmal eine Badsanierung ansteht, bei der Sanitärkeramik, alte Wasserleitungen, Badewannen und Duschen entfernt und die Fliesen abgeklopft werden müssen. Um den schweren Bauschutt nicht meilenweit forttragen zu müssen, ist Corvino darauf angewiesen, dass er seinen Transporter direkt vor der Haustür parken kann.

So wie derzeit in der Haldener Straße 126, wo Corvino, sein Sohn Giulio und seine Angestellte Yvonne Eisenhardt (23) u.a. eine alte Stahlwanne zu entsorgen hatten. Zwar besteht vor dem Haus Parkverbot, doch das sei ja kein Problem, dachte sich der Handwerker: „Immerhin besitze ich einen Berechtigungsschein, den Ruhrgebiets-Parkausweis für Handwerker.

150 Euro hat mich das Papier gekostet.“ Mehr noch: Um den Ausweis zu erhalten, ist ein Handwerker verpflichtet, sein Auto mit Werbung als Betriebsfahrzeug auszuflaggen – Corvino musste weitere 350 Euro für den entsprechenden Aufkleber berappen.

"Hier parken Sie falsch"

Es kam, wie es kommen musste. Als die drei Arbeiter mit der schweren Badewanne auf den Bürgersteig traten, um sie in den Transporter zu verfrachten, entdeckte der Chef ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. „Hier parken Sie falsch“, stand darauf. Von der Politesse war weit und breit nichts mehr zu sehen. Corvino geriet in Rage: „Sie hätte doch kurz warten und mich ansprechen können. Außerdem lag der Parkausweis gut sichtbar hinter der Scheibe.“

Doch wie sich herausstellte, war der eifrigen Dame vom Ordnungsamt rein rechtlich nichts vorzuwerfen. Zwar war Corvino das Parken vor dem Haus aufgrund seines Berechtigungsscheines durchaus erlaubt, doch er hatte den Wagen mit den Rädern der Beifahrerseite auf dem Bürgersteig aufgesattelt. „Und das ist ausdrücklich verboten, auch für Handwerker mit dem Ruhrgebiets-Ausweis“, erläuterte Karsten-Thilo Raab von der Stadtverwaltung.

Corvino wird nicht daran vorbeikommen, die fälligen 15 Euro für das Knöllchen zu bezahlen. Alles rechtens. Aber man wird vielleicht einwenden dürfen, dass die fleißigen Politessen mitunter ruhig etwas Fingerspitzengefühl zeigen dürfen . . .