Hagen. Weil sie beim Jobcenter Hagen fälschlicherweise angab, kein Einkommen zu haben, wurde eine Frau nun vom Schöffengericht in Hagen verurteilt. Außerdem muss sie die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zurückzahlen.

Eine Kundin des Jobcenters Hagen, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten seit 2006 Leistungen erhielt, hatte in allen Anträgen verneint, Geld zu besitzen oder Einkommen zu erzielen. Der Bedarfsgemeinschaft wurde daraufhin monatlich fast 1000 Euro Arbeitslosengeld II gezahlt.

Beim Jobcenter gingen jedoch Hinweise ein, dass die Bezieherin von Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV) über einen Zeitraum von 2007 bis 2010 sehr wohl erhebliche monatliche Einnahmen hatte. In manchen Monaten erhielt die Kundin von einem reichen „Verehrer“ bis zu 10.000 Euro. Insgesamt kamen so in fast vier Jahren nahezu 200.000 Euro zusammen. Dem Jobcenter gegenüber verschwieg die Leistungsempfängerin ihre Einkünfte, obwohl sie dadurch nicht leistungsberechtigt war. Die Stelle für Ordnungswidrigkeiten stellte weitere umfangreiche Ermittlungen an und erstattete bereits 2011 Strafanzeige wegen Betruges.

Schöffengericht verurteilt Betrügerin

In der öffentlichen Verhandlung am 4.7.2013 vor dem Schöffengericht in Hagen wurde die ehemalige Kundin zu einem Jahr und sechs Monaten auf drei Jahre zur Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde angenommen und nicht angefochten.

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Darüber hinaus müssen die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zurückgezahlt werden. Ratenweise hatte die Beschuldigte bereits 7.000 Euro zurückgezahlt. Die hinterlegte Kaution in Höhe von 9.000 Euro wurde ebenfalls dem Jobcenter zugesprochen.

Jobcenter prüft jeweils über 1000 Fälle

Die umfangreichen Ermittlungen haben sich für das Jobcenter und den Steuerzahler gelohnt, denn der Schaden beläuft sich auf fast 38.000 Euro.

Die Ordnungswidrigkeitenstelle des Jobcenters bearbeitet pro Jahr ungefähr 1000 Fälle, in denen es zu Überzahlungen gekommen ist. Ergeben sich bei der Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen wurde, wird der Fall an die örtliche Staatsanwaltschaft abgegeben.