Schwelm/ Hagen. Im Herbst 2012 verurteilte das Hagener Landgericht zwei frühere Angestellte des Job-Centers des Ennepe-Ruhr-Kreises wegen Veruntreuung. Die Frauen und ein Ehemann wurden zu Haftstrafen verurteilt. Jetzt verwarf der Bundesgerichtshof die Revisionen ihrer Verteidiger. Und das bedeutet: Gefängnis.
Im Herbst 2012 sorgte der Untreue-Prozess gegen zwei frühere Angestellte des Job-Centers des Ennepe-Ruhr-Kreises für Aufsehen und das Urteil des Hagener Landgerichts glich einem Paukenschlag. Die Frauen und ein Ehemann wurden schließlich zu Haftstrafen verurteilt. Jetzt verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen ihrer Verteidiger. Und das bedeutet: Gefängnis.
Rückblende: Als Mitarbeiterinnen der Anweisungsstelle wussten die Frauen aus Sprockhövel und Hattingen ihre Möglichkeiten bestens zu nutzen. In 135 Fällen manipulierten sie tatsächlich existierende oder bereits abgeschlossene Vorgänge zu ihren Gunsten. Knapp 530.000 Euro, so die Überzeugung der 6. Großen Strafkammer des Hagener Landgerichts, ließen die beiden Damen verschwinden – ein Drittel für die 58-Jährige aus Hattingen und zwei Drittel für die 56-Jährige aus Sprockhövel; wobei die veruntreuten Beträge zunächst auf diversen Konten der Angeklagten aus Sprockhövel, ihres Gatten, ihres Sohnes und einer weiteren, gesondert verfolgten Person flossen und dann verteilt wurden.
Unschuld beteuert
Als das perfide System aufflog, war Schluss mit Luxus. Ende August begann der Prozess gegen die beiden Frauen. Mit auf der Anklagebank saßen der Ehemann und der Sohn der 56-Jährigen aus Sprockhövel. Ihnen wurde Beihilfe zur Last gelegt. Während das angeklagte Ehepaar die Karten schnell auf den Tisch legte, präsentierte sich der Sohn gänzlich arglos. Und auch die Ex-Kollegin aus Hattingen beteuerte mehrfach ihre Unschuld. Sie habe nichts von den „Machenschaften“ der anderen gewusst.
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Letztlich kam lediglich der Sohn mit seiner Version der Arglosigkeit durch. Das Gericht ging davon aus, dass er tatsächlich nicht ahnte, wofür er seine Konten zur Verfügung stellte. Für die drei verbliebenen Angeklagten endete es bitter: Dreieinhalb Jahre Haft für die geständige Angeklagte aus Sprockhövel, zweieinhalb Jahre für ihren hilfsbereiten Gatten und drei Jahre und neun Monate für die Frau, die bis zum Schluss dabei blieb, völlig unschuldig auf der Anklagebank zu sitzen.
Die Gier kannte keine Grenzen
In der Urteilsbegründung nahm die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Fiebig-Bauer kein Blatt vor den Mund: „Die Gier kannte irgendwann keine Grenzen mehr.“ Der hohe Schaden, die Vielzahl der Taten, der lange Zeitraum und die kriminelle Energie, die alle drei Angeklagten an den Tag legten, fielen strafschärfend ins Gewicht. „Sie sind das Ganze absolut systematisch und professionell angegangen“, warf Fiebig-Bauer dem Trio damals vor. Dem entgegen sprachen das unbescholtene Vorleben, das Alter aller drei Verurteilten und die damit verbundene Haftempfindlichkeit sowie die fehlende Kontrolle, die die Taten so einfach machte, für sie. Darüber hinaus wirkten sich im Fall des Ehepaars die Geständnisse positiv aus.
Während die Verteidiger der Angeklagten aus Hattingen auf Freispruch plädiert hatten, hatte das Ehepaar aus Sprockhövel auf Bewährungsstrafen gehofft. Demzufolge war es kaum überraschend, dass keiner von ihnen das Urteil so hinnehmen wollte. Die Verteidiger legten Revision ein, die der Bundesgerichtshof jetzt allerdings als unbegründet verwarf.