Hagen. . Bei einem Kindergartenfest in Vorhalle wurde ein Dreijähriger schwer verletzt. Die Aufsichtspflicht, so das Hagener Landgericht, lag bei den Eltern, weil auch Mütter und Vätern zu den geladenen Gästen zählten.
Ein tragischer Unfall überschattete das lustige Kindergartenfest der „Kirchenmäuse“: Der dreijährige Cihan hatte sich so schwer verletzt, dass ihm im Krankenhaus eine Niere entfernt werden musste. Das Landgericht (Az. 9 O 316/12) entschied jetzt, dass die evangelische Einrichtung keine Schuld trifft.
Beim „Indianerfest“ am 27. April vergangenen Jahres war für Spaß und Unterhaltung gesorgt. Auf dem Kindergarten-Gelände an der Vorhaller Straße gab’s Essen, Trinken sowie eine Tombola. Auch lockten „Spiele und Angebote für die Kleinen“. Kurzum: Eine vergnügliche Veranstaltung für Eltern und Kinder.
Vom Gerüst gestürzt
Doch plötzlich wurde ein kleiner Junge entdeckt, der schwer verletzt auf dem Boden lag. „Was passiert ist, hat niemand mitbekommen“, weiß Gerichtssprecher Jan Schulte, „es kann deshalb nur vermutet werden.“
Wahrscheinlich hatte sich das Kind an der Stange eines Klettergerüstes verletzt oder es war von dem Spielgerät, einer Feuerwehrrutsche, heruntergefallen. Der damals dreijährige Cihan konnte selbst nicht zur Aufklärung beitragen, auch die Mutter des Kindes nicht, die ihren Sohn „etwa eine Minute nicht im Auge hatte“. Schulte: „Der kleine Junge war also kurzzeitig unbeaufsichtigt.“
Schmerzensgeldforderung
Aufgrund seiner schweren Verletzung verlor Cihan ein Niere, ein Behinderungsgrad von derzeit 30 Prozent wurde ihm amtlich zuerkannt. Doch mit seiner Klage gegen die „Trägergemeinschaft der evangelischen Kirche Hagen“, eingereicht durch die Eltern, scheiterte das Kind vor dem Landgericht. Dabei sollte zunächst nur gerichtlich festgestellt werden, dass der Kindergarten „Kirchenmäuse“ Schuld an dem Unfall hat. Eine hohe Schmerzensgeldforderung wäre die Folge gewesen.
Doch der Kindergarten hätte in diesem Fall keinerlei Aufsichtspflicht gehabt und sei deshalb aus der Verantwortung, erklärt Gerichtssprecher Schulte das Urteil: „Ein Fest, zu dem Eltern und ihre Kinder gemeinsam eingeladen werden, bedeutet eben nicht: Der Kindergarten passt auch auf die Kinder auf.“