Loxbaum. . Eigentlich ist es eine Anliegerstraße, die Straße Auf dem Königsberg, doch tatsächlich wird sie als Durchgangsstraße genutzt. Ein Anwohner beschwert sich, doch die Polizei sieht kaum Kontrollmöglichkeiten.

Als sich Hans-Jürgen Kracke (67) und seine Frau vor dreieinhalb Jahren nach einem ruhigen Alterssitz umsahen, wurden sie Auf dem Königsberg fündig. In der kleinen Anliegerstraße stehen lediglich zwölf Häuser, eines davon kaufte das Ehepaar: „Weil wir glaubten, dass es hier ruhig und beschaulich zugeht.“

Tatsächlich wohnen Krackes gern am Loxbaum. Wenn da nicht der Durchgangsverkehr wäre, der sich täglich durch ihre kleine Straße ergießt. Vor allem zu den Stoßzeiten – früh morgens, um die Mittagszeit und dann noch einmal nachmittags – nutzen viele Autofahrer die nur gut 100 Meter lange Verbindung zwischen Loxbaumstraße und Grenzweg als Abkürzung bzw. Ausweichmöglichkeit, um schneller zur Feithstraße zu gelangen oder dem Verkehr auf der Fleyer Straße zu entgehen. Das will Kracke nicht länger akzeptieren: „Wenn hier ab und zu einer durchfahren würde, wäre das okay. Es geschieht aber häufig. Und das ist nicht akzeptabel.“

Absicht ist ausreichend

Als Anliegerweg unterliegt die Straße auf dem Königsberg bestimmten Beschränkungen. Sie ist für den Durchgangsverkehr gesperrt und darf nur von den dort wohnenden Anliegern bzw. Besuchern genutzt werden. Entscheidend ist allerdings nicht, ob ein geplanter Besuch auch zustande kommt, sondern die Absicht reicht aus. Wer beim Vorbeifahren an dem betreffenden Haus schon erkennt, dass niemand zu Hause ist, der kann ohne anzuhalten weiterfahren und hat sich dennoch korrekt verhalten.

Diese Regelung sei schwierig zu überwachen, gibt Ulrich Hanki, Sprecher des Hagener Polizeipräsidiums, wo man es regelmäßig mit derartigen Anwohnerbeschwerden zu tun hat, zu bedenken: „Aber wir lassen uns auch nicht jede Ausrede gefallen.“ Wer zum Beispiel nicht belegen kann, wen er besuchen will oder behauptet, es sei wichtig für ihn, gerade diese Straße zu durchfahren, kann mit einem Ordnungsgeld von 20 Euro bestraft werden.

Solche Kontrollen sind aufwendig und finden selten statt. Hans-Jürgen Kracke schlägt deshalb vor, die Straße mit einem in der Fahrbahn versenkbaren Poller zu sperren und den Schlüssel lediglich den Anwohnern sowie den Müllwerkern auszuhändigen. Es könne auch nicht sein, dass auf der gut befahrbaren Loxbaumstraße Tempo 30 gelte, während Auf dem Königsberg 50 km/h erlaubt sei: „Und die Leute brettern teilweise noch schneller hier durch.“

Mit der erhofften Ruhe ist es in solchen Augenblicken vorbei.