Hagen. . Äußerst kritisch blickt die Hagener CDU auf das neue Landesgesetz zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. Sie bezeichnet das Gesetz als “Fantasiegesetz“, dass den Menschen vor allem an einer Stelle spüren würden: im Portemonnaie.

Auf völliges Unverständnis der CDU-Ratsfraktion Hagen stößt die im Landtag verabschiedete Änderung des Landeswassergesetzes mit der lange umstrittenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: „Hier hat sich die rot-grüne Landesregierung erneut als Schöpfer unnötiger Gesetze betätigt, wie schon beim vorerst gescheiterten Anbauverbot für Weihnachtsbäume. Den zweifelhaften Erfolg derartiger Fantasiegesetze spüren die Menschen in ihrem Portemonnaie“, meint Fraktionschef Wolfgang Röspel.

„Die Neuregelung des Landeswassergesetzes trifft nämlich vor allem private Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten“, wie der CDU-Sprecher im Umweltausschuss, Rainer Voigt, erläutert. „In Hagen sind davon 1200 Haushalte betroffen. Auf sie können Kosten von bis zu 5000 Euro zukommen. Im Einzelfall können dazu deutlich höhere Sanierungskosten kommen. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass es bislang keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Grundwasserverunreinigungen und häuslichen Abwässern gibt.“ Das Gesetz schreibt vor, dass die Dichtheitsprüfung für vor 1965 errichtete Gebäude bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden muss. Alle jüngeren Gebäude müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft sein.

Den Preis müssen Hausbesitzer tragen

CDU-Umweltausschussmitglied Jörg Klepper sieht die Gesetzesnovelle ebenfalls skeptisch: „Das Land kann jederzeit weitere Trinkwasserschutzgebiete ausweisen – beispielsweise um Fracking-Anträge zu verhindern. Den Preis dafür müssen dann wieder die Hausbesitzer tragen.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Röspel hält es für bürgerfreundlich und angemessen, „wenn private Abwasserkanäle nur in Verdachtsfällen überprüft werden. Wir reden hier schließlich nicht von Chemieanlagen, sondern von Abwässern aus Küchen, Duschen und Toiletten.“