Hagen. . Für den sogenannten Kanal-Tüv müssen rund 1.200 Hagener Hausanschlüsse müssen eine Dichtheitsprüfung nachweisen. Betroffen sind die Hausbesitzer, deren Eigentum sich in Wasserschutzgebieten befindet.
Die rot-grüne Landesregierung hat ihren ursprünglichen Gesetzesentwurf leicht abgeschwächt und die generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen privater Hausbesitzer auf die Wasserschutzgebiete beschränkt.
Wie berichtete, prüft der Hauseigentümerverband „Haus und Grund“ eine Klage gegen den umstrittenen Kanal-TÜV. In Hagen gibt es insgesamt rund 35.000 Haushaltsanschlüsse. 1.200 davon wären von der abgeschwächten Gesetzesvariante in Wasserschutzgebieten betroffen.
„Das betrifft natürlich die Haushalte, die nahe an der Ruhr liegen“, erklärt Stadt-Pressesprecher Thomas Bleicher. Betroffen sind die Stadtteile Garenfeld (fast komplett), Boele (in Teilen) und Vorhalle (zu großen Teilen). Der Hauseigentümerverband will in betroffenen Kommunen auf eine Satzungsänderung drängen, damit für Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzgebieten künftig auf den Kanal-TÜV verzichtet wird. Die Stadt Hagen hat bislang keine Satzung, die die Überprüfung von privaten Abwasserkanälen regelt.