Hagen. .

Das nordrhein-westfälische Einheitslastengesetz ist gekippt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster entsprach damit am Dienstag der Klage von 91 Kommunen, die sich gegen ihre Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit gewandt haben. Unter den Klägern war auch die Stadt Hagen.

Daher zahlt die Kommune jetzt künftig weniger für die Lasten der deutschen Vereinigung, als bisher geplant.

Kämmerer Christoph Gerbersmann konnte am Dienstag nicht beziffern, um welchen Betrag der Haushalt künftig entlastet wird. „Das kann ich nicht abschätzen. Das komplexe Berechnungsverfahren erschwert eine schnelle Aussage zur Höhe der Auswirkungen.“

Außerdem lasse das Urteil offen, wie künftig die Abrechnung zwischen Land und Kommunen ausgestaltet werden solle. „Wir werden jetzt sicherlich nicht jedes Jahr um einen Millionenbetrag entlastet werden.“ Daher gebe das Urteil der Verfassungsrichter von gestern auch keine Veranlassung, über die jüngst präsentierten Sparvorschläge und Gebührenerhöhungen neu zu diskutieren, beziehungsweise einzelne Punkte der Konsolidierungsideen wieder einzukassieren, stellt Gerbersmann fest.

Zurück zur alten Regelung

Die Landesregierung hatte den Vollzug des Gesetzes und damit eine Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bis zur Urteilsverkündung ohnehin ausgesetzt. „Damit müssen wir für das Jahr 2010 nicht noch einmal 1,4 Millionen Euro zusätzlich an das Land überweisen“, so Gerbersmann, der dafür plädiert, künftig zur alten Regelung aus dem Jahr 2006 zurückzukehren. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebunds würden dadurch die 396 NRW-Kommunen bis 2019 um zwei Milliarden Euro entlastet.

Das 2010 verabschiedete Gesetz sah vor, dass die Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 40 Prozent der Kosten des Landes tragen müssen. Dabei ging es nicht nur um den Solidarpakt an sich, sondern um die Frage, wer in NRW wie viel für den Länderfinanzausgleich und den Fonds Deutsche Einheit zahlen muss. Das Land hatte eine für die Kommunen ungünstigere Abrechnungsmethode eingeführt.