Boele. . Der Mann (58) verhält sich auffällig und benimmt sich ungewöhnlich – und das macht Angst. Er greift Frauen an den Po und lungert vor Schulen und Kindergärten herum. Er selbst fühlt sich „zu unrecht verfolgt“.

Der Mann (58) verhält sich auffällig und benimmt sich ungewöhnlich – und das macht Angst.

Am Mittwoch stand Matthias S. wegen „tätlicher Beleidigung“ vor Gericht. Im Februar, so die Anklage, sei er mehrmals kurz nach sieben Uhr morgens an der Haltestelle „Boele Amtshaus“ aufgetaucht. Dort wartete regelmäßig Nadine (21, Name verändert) auf ihren Bus. Die hübsche Studentin mit dem langen, braunen Haaren nahm den fremden Mann das erste Mal bewusst wahr, als er ihr im Vorbeigehen mit der Hand über den Hintern strich.

Da glaubte sie zunächst noch an eine versehentliche Berührung. Nur wenige Tage später spürte sie beim Warten an der Haltestelle erneut eine Hand an ihrem Gesäß. Und wieder war es dieser Mann im schlammgrauen Parka, mit dem korrekten Scheitel und den leichten Geheimratsecken. Am 16. März schließlich, die junge Frau stand im Pulk vor dem Bus, schob jemand von hinten, presste sich dabei fest gegen ihren Rücken und griff ihr an den Po. Wieder der Angeklagte.

Der gibt sich zu unrecht verfolgt: „Die Zeugin hat eine Art sexuelle Neurose, dass sie sich sowas einbildet." Pech nur: Eine weitere Frau hatte ebenfalls Strafanzeige gegen ihn erstattet, weil er ihr genauso ans Hinterteil gefasst hatte.

Hilferuf einer Schulrektorin

Polizist Roland Tripp (54) kennt Matthias S. noch aus einem anderen Zusammenhang: „Mich hat im November letzten Jahres ein Hilferuf von der Rektorin der Goetheschule erreicht. Es gäbe Beschwerden von mehreren Müttern, dass sich regelmäßig ein fremder Mann auf dem Schulhof aufhalte und sie ungeniert anstarre.“ Auch der Leiterin des gegenüberliegenden Kindergartens war bereits aufgefallen, „dass da ständig jemand übern Zaun schaut.“

Bezirksbeamter Tripp: „Ich habe ihn daraufhin zur Rede gestellt und ihm deutlich gemacht, dass er dort Angsträume hinterlässt.“

Seit 1991 ist der Angeklagte wegen einer Psychose in fachärztlicher Behandlung. Sexualität sei in der Sprechstunde aber nie ein Thema gewesen. Der Doktor bescheinigt Matthias S. „wahnhaftes Erleben“, „Verfolgungs-Gedanken“ und hält ihn für vermindert schuldfähig. Ob er Frauen wieder ans Gesäß greifen wird? „Ich weiß nicht, ob er in der Lage ist, diesen Impuls aufzugeben.“

Amtsrichter Albrecht Bogumil verhängte 450 Euro Geldstrafe gegen Matthias S., der 13 Jahre lang Chemie studierte und jetzt von 410 Euro Sozialhilfe lebt. Opfer Nadine ist von Boele weggezogen.