Breckerfeld. . Freispruch für einen 42-jährigen Breckerfelder: Der Mann hatte in der eigenen Wohnung eine sogenannte PTB-Waffe mit sich geführt. Ein Amtsrichter aus Schwelm hatte ihn deshalb verurteilt. Zu Unrecht - wie das Landgericht Hagen feststellte. Die Gerichtskosten für den Irrtum trägt der Steuerzahler.

Es gibt Strafprozesse, die sind so überflüssig wie ein Kropf. Der Schwelmer Amtsrichter Marco Hardt hat im August einen Mann (42) aus Breckerfeld verurteilt. Dabei hätte ein Blick ins Gesetz genügt, um zu festzustellen, dass dieses Urteil falsch war.

Jetzt musste die Berufungskammer des Landgerichts das Schwelmer Urteil aufheben und den Breckerfelder auf Kosten der Staatskasse freisprechen. Richter Dieter Krause reichte dafür ein kurzer Blick auf eine sichergestellte Gaspistole.

Was geschah in Breckerfelder Wohnung?

Rückblende: Was geschah am 31. Oktober vergangenen Jahres in einem Haus am Rande des Breckerfelder Ortskerns?

Drei Männer erschienen dort, um dem Angeklagten „Druck“ zu machen. Aus einem Tausch- und Kaufvertrag um ein Krad und ein Auto sei angeblich noch eine Restsumme von 1000 Euro fällig gewesen.

Mit gezückter Waffe

Der bedrängte Breckerfelder lief in sein Schlafzimmer, kam mit gezückter Waffe zurück: eine Gaspistole der Marke Walther PP 99. Darin befanden sich sogar 15 Gaspatronen. Flugs verließen die drei ungebetenen Besucher den Hausflur, warteten vor dem Haus und riefen die Polizei.

Vom Vorwurf einer Bedrohung war der Mann aus Breckerfeld bereits in erster Instanz freigesprochen worden. Weil die drei Männer widerrechtlich in das Haus eingedrungen waren und dort zunächst auch verblieben, erkannte Amtsrichter Hardt auf eine Notwehrsituation. Der Angeklagte habe sich zulässig gegen einen Hausfriedensbruch und gegen einen widerrechtlichen und andauernden Angriff durch Einsatz der Waffe verteidigt.

„Völlig falsch“

Einen Verstoß gegen das Waffengesetz sah der Schwelmer Amtsrichter jedoch als gegeben an, wegen einer „tatsächlichen Sachherrschaft über eine Reizstoffwaffe, bei der es sich um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe handelt“.

„Völlig falsch“, hatte der Hagener Anwalt Hans-P. Weiskirch zwar noch eingewandt, doch der Richter erster Instanz verhängte 600 Euro Geldstrafe. In der Berufungsverhandlung ließ sich Richter Krause von einem Wachtmeister die beschlagnahmte Gaswaffe bringen: Darauf prangte ein PTB-Zeichen.

Solche sogenannten PTB-Waffen (Reiz-, Schreckschuss- und Signalwaffen) dürfen innerhalb der eigenen vier Wände mit sich geführt werden, nur „draußen“ benötigt man dafür seit April 2003 einen „kleinen Waffenschein“.

Richter Dieter Krause: „Das Führen einer solchen Waffe im Hausflur ist nicht unter Strafe gestellt. Deshalb Freispruch aus Rechtsgründen.“

Die Kosten aus zwei Instanzen zahlt nun der Steuerzahler.