Hagen. .

Der Lionsclub Hagen-Mark gilt als wohltätiger und großherziger Verein, der viel Geld für soziale Projekte und hilfsbedürftige Menschen zusammenträgt. Jetzt aber hat das Finanzamt seinen langen Arm ins Spendenrad gehalten und den Lionsclub zur Kasse gebeten: 7000 Euro Umsatzsteuer musste der gemeinnützige Verein an den Staat überweisen.

Die Summe wurde fällig, weil zwei der vielen Aktionen, mit denen der Lionsclub Geld sammelt, um Gutes zu tun, der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Da ist zum einen der jährliche Verkauf des Adventskalenders. 4000 Exemplare zum Preis von jeweils fünf Euro hat der Lionsclub im letzten und auch im vorletzten Jahr verkauft und dadurch insgesamt 40.000 Euro umgesetzt. Schon allein durch dieses Engagement wurde die Steuerfreigrenze, die bei 17.500 Euro im Jahr liegt, überschritten.

Aktion Zahngold

Doch auch von der Aktion Zahngold forderte das Finanzamt seinen Anteil. Der Lionsclub stellt in mehreren Zahnarztpraxen Sammelbüchsen auf, in die die Patienten ihre alten Goldzähne werfen können. Das Edelmetall wird eingeschmolzen und verkauft, der Erlös dient mildtätigen Zwecken. Etwa 10.000 Euro kamen durch den Goldverkauf in den vergangenen Jahren zusammen, so dass der Lionsclub insgesamt 50.000 Euro steuerlich geltend machen musste. Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, der Club musste der Finanzbehörde 7000 Euro überweisen.

„Das ist nicht in Ordnung“, findet Klaus Hacker, Präsident des Lionsclubs Hagen-Mark. „Ich würde mir eine Änderung der Steuergesetzgebung wünschen.“ Denn letztlich sind es ja nicht die 43 Mitglieder des Lionsclubs, die auf das vom Finanzamt eingeforderte Geld verzichten müssen. Vielmehr sinkt dadurch der Betrag, den der Verein an wohltätige Organisationen überweist - es sind also die Armen, Kranken und Behinderten, die schließlich eine geringere Summe erhalten als vom Lionsclub erwirtschaftet. In diesem Fall waren vor allem Kinder betroffen, denn den Erlös aus Adventskalenderverkauf und Aktion Zahngold spendete der Lionsclub an die Suppenküche des Kinderschutzbundes, die Kinderschutzambulanz des Diakonischen Werkes und eine Mutter-Kind-Wohngruppe in Selbecke, in der minderjährige und kranke Mütter mit ihrem Nachwuchs leben. Hacker spart nicht mit Sarkasmus: „Die Hotelsteuer ist gesenkt worden, aber wer Bedürftigen hilft, wird besteuert - das ist doch unerträglich.“ Und sein Clubkollege Johann Dieckmann fügt hinzu: „Das konterkariert unsere Philosophie der Gemeinnützigkeit.“

Konkurrenz

Daran sei aber nichts zu ändern, so Mark Möllenberg (44), stellvertretender Leiter des Hagener Finanzamtes. Die Steuergesetzgebung sehe vor, dass Vereine in solchen Bereichen, in denen ihre Tätigkeit einem „normalen“ Unternehmen Konkurrenz macht, der Umsatzsteuer unterliegen. Möllenberg erläutert auch, warum das so ist: „Sonst könnten Vereine ja billiger arbeiten als ein Betrieb und somit die Wirtschaft schädigen.“ Überall dort, wo gemeinnützige Einrichtungen sich im Wettstreit mit der freien Unternehmerschaft befinden, gelten sie deshalb als wirtschaftliche Zweckbetriebe. Adventskalender werden eben auch von Buchhandlungen verkauft, und mit Zahngold handeln auch gewerbliche Betriebe.

Auch Sportvereine, die ein Sommerfest ausrichten, unterliegen der Umsatzsteuer, und müssen, sofern sie mehr als 17.500 Euro umsetzen, das Finanzamt an ihrer Einnahme partizipieren lassen. Dagegen sind Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerfrei. Wer dem Lionsclub also außer der Reihe eine bestimmte Summe spendet, damit dieser sie für edle Zwecke einsetzt, braucht nicht zu befürchten, dass das Finanzamt einen Teil des Betrages einfordern wird.